Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

Cum-ex-Prozess gegen Olearius vor dem Aus

Der Cum-ex-Prozess gegen den Hamburger Privatbankier Christian Olearius wird wohl vorzeitig beendet. Der Bankier ist kaum noch verhandlungsfähig. Die Anklage hat ein Einstellungsurteil beantragt und fordert die Einziehung von 43 Mill. Euro an Taterträgen.

Cum-ex-Prozess gegen Olearius vor dem Aus

Cum-ex-Prozess gegen Olearius steht vor dem Aus

lee Frankfurt

Der Cum-ex-Prozess gegen den Hamburger Privatbankier Christian Olearius wird voraussichtlich nicht zu Ende geführt werden. Wie das Landgericht Bonn am Freitag mitgeteilt hat, haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des früheren Chefs und Miteigentümers der Hamburger Warburg-Bank die sofortige Beendigung des Verfahrens beantragt (Az.: 63 KLs 1/22).

Verteidigung beantragt Freispruch

Darüber, wie der Prozess beendet werden soll, gehen die Meinungen jedoch auseinander. Die Staatsanwaltschaft hat ein Einstellungsurteil wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten beantragt. Die Verteidigung, der an dessen Rehabilitation gelegen ist, hat ein freisprechendes Urteil beantragt. Sofern die Kammer dem nicht stattgibt, beantragt sie hilfsweise ebenfalls ein Einstellungsurteil.

Steuerschaden von 280 Mill. Euro

Die Anklage wirft Olearius Steuerhinterziehung vor. Die Cum-ex-Geschäfte datieren auf die Jahre 2007 bis 2011 zurück und verursachten einen Steuerschaden in Höhe von 280 Mill. Euro. Laut Gutachten der Rechtsmedizin der Uniklinik Köln ist der 82-Jährige nur für 45 Minuten am Tag verhandlungsfähig. Wegen seines Gesundheitszustands hat die Kammer bereits mehrere Termine aufgehoben.

Einziehung von Taterträgen beantragt

Die Anklage beantragt die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 43 Mill. Euro. Die Kammer entscheidet an zwei jeweils 45-minütigen Sitzungsterminen am 19. und am 24. Juni.

Kronzeuge S. verbal attackiert

In dem im Herbst 2023 eröffneten Verfahren ging es bislang hoch her. Wie in den bisherigen Cum-ex-Prozessen üblich, stützt sich die Anklage größtenteils auf die Aussagen eines Kronzeugen. In der Causa Warburg ist dies S., ein früherer Kanzleipartner des wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilten Steueranwalts Hanno Berger. Die von Olearius mandatierten Anwälte werfen S. rechtswidrige Aussagen vor und sparten nicht an Verbalattacken.

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