Landgericht Wiesbaden

Cum-ex-Verfahren gegen Hanno B. wird abgetrennt

Der Cum-ex-Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts auf schweren Steuerbetrug und gewerbsmäßigen Bandenbetrug wird immer überschaubarer. Nachdem der Angeklagte Hanno B., ein einst ranghoher Finanzbeamter, der später als...

Cum-ex-Verfahren gegen Hanno B. wird abgetrennt

Von Anna Sleegers,

zzt. Wiesbaden

Der Cum-ex-Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts auf schweren Steuerbetrug und gewerbsmäßigen Bandenbetrug wird immer überschaubarer. Nachdem der Angeklagte Hanno B., ein einst ranghoher Finanzbeamter, der später als Steueranwalt am Finanzplatz reüssierte, am Donnerstag nicht erschienen war, wurde sein Verfahren abgetrennt. Zuvor waren bereits die Verfahren gegen zwei im Ausland lebende Angeklagte wegen der Reisebeschränkungen separiert worden. Ein weiterer der ursprünglich sechs Angeklagten ist 2013 verstorben.

Vor Gericht verantworten sich vorerst nur zwei frühere Privatkundenberater der HVB, die für das Family Office des verstorbenen mitangeklagten Investors in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 61 Leerverkaufsgeschäfte mit Dax-Titeln umsetzten. Wie aus der umfangreichen Anklageschrift hervorgeht, die Christoph Weinbrenner von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in der zwecks Einhaltung der Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona aufgestellten Leichtbauhalle des Landgerichts Wiesbaden auf dem Festplatz „Gibber Kerb“ verlas, ging es dabei um Geschäfte mit einem Gesamtvolumen von beinahe 16 Mrd. Euro.

Einziger Zweck der zuvor von Hanno B. und den beiden im Ausland lebenden Händlern akribisch geplanten Geschäfte sei es gewesen, falsche Steuerbescheinigungen zu erstellen. Die Geschäfte seien so konzipiert gewesen, dass sie eine damals bestehende Schwäche im Abwicklungsmechanismus bei ungedeckten Leerverkäufen nutzten: Die Systeme der Depotbank unterschieden nicht zwischen tatsächlichen Dividenden und den am Tag der Hauptversammlung üblichen Kompensationszahlungen. Beim Eingang einer Zahlung in Höhe der Nettodividende erhielt der Leerverkäufer daher eine Steuerbescheinigung, die aussah wie jene, die der Eigentümer einer mit Dividendenberechtigung ausgestatteten Aktie erhält.

Diese Steuerbescheinigung hat der in Eppstein lebende Investor laut Staatsanwaltschaft im Rahmen seiner Körperschaftsteuererklärungen beim Finanzamt Wiesbaden II ein­gereicht, um sich nie gezahlte Kapitalertragsteuern und Solidaritäts­zuschläge erstatten zu lassen. Nach Verrechnung mit anderen Steuerverbindlichkeiten zahlte ihm das Finanzamt tatsächlich insgesamt mehr als 106 Mill. Euro aus, die der verstorbene Investor, der Steuer­anwalt B. und die Banker nach An­sicht der Anklage untereinander aufteilten.

Während die Verteidiger des in die Schweiz verzogenen Steueranwalts B. dessen Abwesenheit mit dessen „Hospitalisierung“ begründeten, die sie mit einer auf den 8. März datierten Krankenhausrechnung begründeten, ließen die beiden früheren HVB-Banker von ihren Verteidigern Erklärungen verlesen, die sie als Handlanger charakterisieren: Sie seien lediglich mit ausführenden Tätigkeiten betraut gewesen, nicht mit strategischen. Der Prozess wird am 8. April fortgesetzt (Az.: 6 KLs – 1111 Js 27125/12).