DAI warnt vor Überregulierung
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat eindringlich vor Überregulierung an den Kapitalmärkten und bei der Corporate Governance von Unternehmen gewarnt. Das DAI lehnt unter anderem neue Vorschriften zur Beschränkung von Vorstandsbezügen sowie eine Verschärfung des Corporate Governance Kodex ab.ku Frankfurt – Vor einer Überregulierung der Kapitalmärkte und einer Verschärfung der Corporate-Governance-Regeln für Unternehmen hat das Deutsche Aktieninstitut auf seiner Jahrespressekonferenz in Frankfurt gewarnt. “Wenn die Regulierung trotz bester Absichten dazu führt, dass die Funktionsfähigkeit leidet, ist auch die Sicherheit und Stabilität des Kapitalmarktes gefährdet”, betonte Rüdiger von Rosen, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DAI. “Die Politik ist aufgerufen, hier der Versuchung des Populismus zu widerstehen.”So wandte sich von Rosen gegen Pläne für eine neue Empfehlung im Deutschen Corporate Governance Kodex, dass der Aufsichtsrat eine bestimmte Relation der Vergütung von Vorständen zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen festlegen soll. Auch eine gegenwärtig diskutierte Gesetzesänderung, gemäß der die Aktionäre über Vorstandsgehälter ab 5 Mill. Euro auf der Hauptversammlung entscheiden sollen, lehnt er ab. Beide Vorschläge seien nicht sachgerecht, weil sie ein Mehr an Regulierung vorsähen. Das DAI habe sich in der Frage, was Vorstandsvorsitzende verdienen dürfen, immer zurückgehalten. Es gebe andere Berufsgruppen wie Schauspieler und Sportler, die oftmals höhere Einkommen erzielten. “Hier wird seltsamerweise keine öffentliche Diskussion über die Angemessenheit angezettelt und auch kein staatlicher Handlungsbedarf gesehen”, so von Rosen.Das DAI-Vorstandsmitglied kritisierte den aktuellen Entwurf des Kodex, der vorsieht, dass Aufsichtsräten eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören soll. Damit gerieten Großaktionäre von Unternehmen, die gemäß ihrem Stimmanteil in den Aufsichtsrat gewählt werden wollen, in Rechtfertigungsnot, weil sie angeblich nicht unabhängig seien. Auf Nachfrage erklärte er, dies sei aber keineswegs als eine Absage an die Publikumsaktiengesellschaft zu verstehen. Es stelle sich grundsätzlich die Frage, weshalb die Regierungskommission den Unternehmen als gute Corporate Governance ein relativ enges Korsett vorgebe, von dem gegebenenfalls abgewichen werden müsse. “Enteignung” der AktionäreAls eine “Enteignung” von Aktionärsrechten wertete von Rosen den Plan der EU-Kommission, die Dauer des Mandats von Wirtschaftsprüfern auf sechs Jahre zu begrenzen. Eine überzeugende Begründung für den drastischen Eingriff sei die Kommission bislang schuldig geblieben.DAI-Präsident Karlheinz Hornung wandte sich gegen eine überzogene Regulierung der im außerbörslichen Over-the-Counter-Bereich (OTC) gehandelten Derivate. Diese seien ein zentraler Baustein unternehmerischen Risiko-Managements. Ein Besicherungs- oder Clearing-Zwang würde daher zu enormen Zusatzkosten bei den Unternehmen führen. Hornung sprach sich dafür aus, dass die technischen Standards der im März verabschiedeten European Market Infrastructure Regulation (EMIR) großzügige Schwellenwerte vorsehen, ab denen OTC-Derivate als spekulativ gelten und einem zentralen Clearing zu unterziehen sind.Von Rosen kritisierte die Pläne für eine Finanztransaktionssteuer scharf. Diese seien ein gutes Beispiel für populistisch begründeten Aktionismus des Gesetzgebers, der wenig Gutes bewirke. Eine solche Steuer sei grundsätzlich kontraproduktiv. Sie reduziere weder Kursschwankungen, noch führe sie zu nennenswerten Einnahmen des Staates.