„Damit können wir nicht zufrieden sein“
Bernd Neubacher.
Herr Ossig, ärgert sich der Bankenverband darüber, dass er die Greensill Bank in die Einlagensicherung aufgenommen hat?
Wir schauen jetzt nach vorne. Die wichtigste Nachricht derzeit lautet, dass die Einlagensicherung funktioniert und genau das tut, was sie soll: Sie schützt die Sparerinnen und Sparer, und das ist eine wichtige Botschaft für jeden Bankkunden in diesem Land. Und das ist auch erst einmal eine gute Nachricht für den Bankenverband.
Aber?
Dass wir bei einem 3 Mrd. Euro schweren Schadensfall in der Einlagensicherung nicht direkt zur Tagesordnung zurückkehren, ist natürlich klar.
Was folgt daraus?
Wir prüfen genau, welche Lehren wir ziehen werden. Und das wird eine umfassende Prüfung sein. Es gibt eine ganze Reihe von Aspekten, die wir beleuchten müssen. Dazu gehört natürlich auch die Frage, wie wir die Prüfung einer Bank besser aufstellen und wie wir unser Risikomanagement schlagkräftiger machen können.
Das heißt, der Prüfungsverband soll schärfer hinschauen. Was kann das in der Praxis bedeuten?
Hier geht es vor allem um Risikomanagement, Digitalisierung und Schnelligkeit, aber auch um Instrumente und die Handlungsmöglichkeiten des Prüfungsverbands. Diese Analyse haben wir bereits angestoßen. Wir wollen keine Zeit verlieren.
Wäre es im Sinne des Risikomanagements nicht sinnvoll, die Beiträge der Banken für den Fonds je nach individueller Einschätzung noch stärker zu spreizen als bisher?
Wir haben bereits seit langem risikoorientierte Beiträge, in der freiwilligen wie der gesetzlichen Einlagensicherung, das ist überhaupt nicht neu. Wir werden uns auch das jetzt nochmals anschauen. All dies ist aber kein Fall für schnelle oder vorschnelle Schlussfolgerungen.
Welchen Zeitrahmen setzt sich der Verband für diese Analysen?
Bei dieser Analyse geht Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Das heißt, Sie setzen sich keine Frist.
Wir arbeiten intensiv daran, setzen uns aber nicht unter Zeitdruck.
Haben Sie konkrete Anhaltspunkte, dass im Fall Greensill Bank etwas in Ihrem Verband schiefgelaufen ist?
Der Bankenverband ist nach den Regeln des Status des Einlagensicherungsfonds nicht bei den Risikoprüfungen eingebunden. Das ist Sache des Prüfungsverbandes und soweit wir das heute beurteilen können, ist dieser im Fall Greensill seinen Verpflichtungen und Aufgaben nachgekommen. Er hat die Bank regelmäßig geprüft und sich dabei an die Statuten und die festgelegten Regeln gehalten. Nur das Management der Greensill Bank hat sich ganz offensichtlich nicht an diese Regeln gehalten. Das gilt für die vom Institut forcierte Ausweitung des Geschäftsvolumens, aber auch für die Konzentrationsrisiken. Deswegen haben die Prüfer Maßnahmen ergriffen, und wie Sie wissen, hat der Prüfungsverband die BaFin Anfang 2020 auf die Probleme bei der Bank hingewiesen. Der Bankenverband wurde erst Mitte Januar 2021 über den Sachverhalt informiert. Wir haben dann versucht, eine Lösung mit verschiedenen Beteiligten zu finden, aber das war in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich.
Für die Einlagensicherung der privaten Banken ist der Fall Greensill ein Schlag ins Kontor. Ist er auch der Anfang vom Ende der momentanen Form des Einlagenschutzes?
Da müssen wir präzise sein: Die Einlagensicherung ist wichtig und notwendig – und daran werden wir nicht rütteln. Eine andere Frage ist: Wen schützt sie und in welchem Umfang? Unser oberstes Ziel ist der Schutz der Sparerinnen und Sparer. Daran wird auch eine mögliche Reform nichts ändern. Unabhängig davon darf man aber natürlich fragen, ob die Ersparnisse einer Familie beispielsweise mit dem Liquiditätsmanagement eines öffentlich-rechtlichen Senders vergleichbar sind. Da ist meine Sicht der Dinge: Das sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel.
Das heißt, man kann davon ausgehen, dass öffentlich-rechtliche Sender auch künftig gerne ihr Geld bei den privaten Banken werden einlegen dürfen, nur eben nicht mehr unter ihrem freiwilligen Depositenschutz.
Ich möchte den Ergebnissen unserer Analyse nicht vorgreifen, aber wir werden uns sicher auch mit der öffentlichen Hand noch einmal beschäftigen. Es fällt schon auf, dass auch bei Greensill gewisse Einleger-Gruppen wieder im Fokus sind. Letztendlich geht es um die Frage, wen wir eigentlich schützen wollen: Sparer oder institutionelle Anleger?
Wenn es danach geht, könnten sie Unternehmen ebenfalls vom Schutz ausnehmen, denn der institutionelle Charakter und das Finanzwissen dürften dort vielfach sogar deutlich höher sein als bei den Kommunen, deren Einlagen seit der Reform 2017 nicht mehr von der freiwilligen Einlagensicherung erfasst sind.
Wie gesagt, ich will den Ergebnissen unserer Analyse nicht vorgreifen. Fakt ist, dass Unternehmen kaum Gelder bei der Greensill Bank angelegt haben. Wie jeder Steuerzahler bedauere auch ich, dass Kommunen nun wahrscheinlich Geld verlieren. Doch auch das sind professionelle institutionelle Anleger. Den Kommunen war bekannt, dass sie durch den Einlagensicherungsfonds nicht mehr geschützt werden.
Daraus könnten die privaten Banken den Schluss ziehen, dass sie den Einlagenschutz ruhig offensiv reduzieren können, weil Einleger sowieso das Geld zu ihnen bringen.
Das geht am Kern vorbei. Die eigentliche Frage ist doch: Wen wollen wir an erster Stelle schützen. Die Antwort ist klar – die Sparerinnen und Sparer. In der Aufarbeitung muss man aber auch die Frage nach der Rolle der Makler für Einlagen der öffentlichen Hand stellen. Eine Diskussion über eine Aufsicht über Finanzanlagenvermittler ist daher aus meiner Sicht wichtig. Diese findet in Berlin derzeit ja auch statt.
Der Verband hält sich also die Option eines radikalen Umbaus und eine deutliche Reduktion des Depositenschutzes offen.
Wir schauen uns unterschiedliche Handlungsfelder genau an, und neben dem Risikomanagement und der Rolle des Prüfungsverfahrens steht dabei auch der Schutzumfang auf der Agenda. Neben den Finanzanlagenvermittlern wird man darüber hinaus auch die Rolle der Online-Plattformen thematisieren müssen.
Wo wollen Sie denn da einen Hebel ansetzen? Die Zins-Portale haben einfach das Geschäftsmodell des Plattform-Anbieters aufs Einlagengeschäft übertragen, was Sie ihnen kaum verbieten können.
Es stellen sich mit Blick auf die Zins-Portale schon Fragen, vor allem im Vergleich mit den umfangreichen Pflichten der Banken bei der Beratung. Je höher der Zins, desto höher ist nun einmal das Risiko. Wenn dann ein Dritter dafür garantieren muss, wie es bei der Einlagensicherung der Fall ist, ist das aus meiner Sicht nicht fair. Letzten Endes ist das aber eine Frage für den Gesetzgeber und für die Aufsicht.
Wird sich der Bankenverband in seiner Lobby-Arbeit dafür starkmachen, dass Zins-Portale andere Lizenzen haben müssen?
So weit sind wir heute nicht.
Besteht, wenn Sie den Schutz weiter einschränken, aus Sicht vor allem der vielen kleineren Banken im Verband nicht die Gefahr, dass eine solche Reform große Banken in Vorteil bringt? Wenn es kaum mehr Schutz gibt, gebe ich mein Geld doch lieber einem Haus, dessen Name mir geläufig ist.
Wir werden erst genau analysieren und dann Schlussfolgerungen ziehen, nicht umgekehrt. An der freiwilligen Einlagensicherung wird nicht gerüttelt.
Wie viele Fälle wie Greensill kann sich die Einlagensicherung der privaten Banken denn noch leisten?
Wir reden im Fall Greensill über 3 Mrd. Euro – rund 1 Mrd. aus der gesetzlichen und 2 Mrd. aus der freiwilligen Einlagensicherung – und insgesamt über rund 22000 Kunden, die zu entschädigen sind. Das ist zweifelsohne eine signifikante Größenordnung. Ich sage Ihnen aber auch ganz klar, dass der Einlagensicherungsfonds für die daraus entstehenden finanziellen Lasten gut gerüstet ist. Kein Sparer wird hier Geld verlieren. Jetzt werden Sie wahrscheinlich fragen, wie das aus Sicht der Mitglieder zu bewerten ist?
Die Frage, wie dort derzeit die Stimmung ist, steht in der Tat auf meinem Zettel…
Wir müssen hier Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe stemmen. Damit können wir nicht zufrieden sein. Ich habe deswegen auch großes Verständnis, wenn unsere Mitglieder da nicht begeistert sind. Ich bin auch nicht begeistert, und ich kenne auch niemanden im Verband, der begeistert wäre. Deshalb ist es wichtig, dass wir aus dieser Situation die richtigen Lehren ziehen.
Für die Mitglieder wird eine Konsequenz des Falls Greensill sein, dass ihre Beiträge für die Einlagensicherung steigen.
Für die gesetzliche Einlagensicherung haben wir die klare Vorgabe, dass der Topf bis Mitte 2024 mit einem Betrag in Höhe von 0,8% der gedeckten Einlagen gefüllt sein muss. Inwieweit wir aus den jetzt anstehenden Insolvenzverfahren bis Mitte 2024 Gelder erhalten werden, wird sich zeigen. Es ist außerdem wahrscheinlich, dass wir auch einen Anstieg der Jahresumlage für die freiwillige Einlagensicherung sehen werden, in welchem Umfang, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Bei der freiwilligen Einlagensicherung haben wir mehr Flexibilität, in welchem Tempo wir den Topf auffüllen. Aber natürlich haben wir uns ein Ziel gesetzt.
Dieses nennen Sie aber nicht.
Nein, da bitte ich um Verständnis. Wichtig ist: Die Fonds sind gut gefüllt. Deshalb gibt es keine Nachschusspflichten oder Ähnliches. Wir sind in einer steten Ansparphase und berücksichtigen in unserer Kalkulation auch Schadensfälle, obwohl wir bis zur Greensill-Insolvenz seit dem Fall Maple Bank keinen Schadensfall in der freiwilligen Einlagensicherung mehr hatten.
Inwieweit sind denn höhere Beiträge überhaupt durchsetzbar? Viele Banken beschweren sich ja schon jetzt über hohe Kosten.
Wenn da Unzufriedenheit ist, habe ich größtes Verständnis dafür: Wir müssen solche Fälle wie Greensill künftig verhindern. Eine bittere Lehre aus dem Fall ist aber auch: Wir werden nicht jedes Risiko ausschließen können. Und bei krimineller Energie, und mit der haben wir es hier ja offenbar zu tun, ist auch effizientem Risikomanagement eine Grenze gesetzt. Wenn wir über die Auffüllung des Fonds diskutieren, müssen wir aber eben auch das Insolvenzverfahren ansprechen. Denn da ist auch Geld zurückzuholen.
Wie viel?
Wir werden alles daransetzen, dass wir die Mittel für die Einlagensicherung im Insolvenzverfahren zurückholen können, um dadurch die Belastung so gering wie möglich zu halten. Deswegen haben wir unsere Forderungen bereits in Australien geltend gemacht und werden das auch im englischen Insolvenzverfahren tun.
In der Vergangenheit soll es in der Einlagensicherung schon einmal Fälle gegeben haben, in denen die Insolvenzquote 100% betrug. Wie schätzen Sie die Aussichten im Fall der Greensill Bank ein?
Hier muss man sicherlich differenzieren zwischen der gesetzlichen und der freiwilligen Einlagensicherung. Im Fall der gesetzlichen Einlagensicherung wird die Entschädigungseinrichtung bevorrechtigt befriedigt. Daher gehen wir davon aus, dass wir hier relativ gute Chancen haben und zügig Gelder zurückholen können, um die finanzielle Belastung der Banken zu mildern. Mit Blick auf die freiwillige Einlagensicherung ist eine Aussage momentan noch nicht möglich, denn es bestehen im Zusammenhang mit der Greensill-Insolvenz noch hohe Unsicherheiten hinsichtlich vieler Bilanzierungs- und Rechtsfragen.
Was ist denn im freiwilligen Einlagensicherungsfonds im Moment überhaupt so drin? Die Schätzungen reichen ja von 2 Mrd. bis 6 Mrd. Euro.
Guter Versuch – aber wie Sie wissen, äußern wir uns dazu nicht.
Im Zuge der Entschädigung von Greensill-Kunden hat der Bankenverband nun 22000 Einleger angeschrieben und um eine Kontoverbindung gebeten, die Hypo Real Estate Holding, die sie als Finanzinstitut definiert und damit als nicht entschädigungsfähig ansieht, hingegen nicht. Die Holding versteht sich als Vermögensverwalter und pocht auf eine Zahlung. Lassen Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen?
Zu einzelnen Einlegern können wir uns nicht äußern. Generell erfolgt die Entschädigung jedes Anlegers gemäß seinem Status. Wenn es da Widersprüche gibt, dann schauen wir uns diese Fälle nochmal genauer an. Mit dem bisherigen Verlauf des Entschädigungsprozesses sind wir jedenfalls zufrieden. Die Entschädigung verläuft schnell und reibungslos. Es haben sich bislang 19000 Einleger bei uns gemeldet. Das Geld ist auf dem Weg zu ihnen oder schon angekommen. Wir bekommen sehr positive Rückmeldungen von Einlegern, das freut uns.
Wie beurteilen Sie eigentlich die Entwicklung der Qualität der Banken, die in der Einlagensicherung der privaten Banken sind? Erhöhen die Folgen des Zinstiefs den Reformdruck?
Wir kommen da zu den gleichen Erkenntnissen wie die Bankenaufsicht: Wir sehen, dass Banken ihre Puffer an Eigenkapital und Liquidität in den letzten Jahren massiv verstärkt haben und heute besser dastehen als zu Zeiten der Finanzkrise. Natürlich befinden wir uns in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg, und die Zahl der Insolvenzen wird von einem historischen Tief steigen. Wir gehen davon aus, dass diese Welle nicht so hoch sein wird und sich mehr in die Länge ziehen wird. Wir sehen aktuell keine systemische Instabilität im Bankensystem.
Ist eine Einlagensicherung überhaupt noch zeitgemäß? Die EZB überschwemmt den Markt mit Geld, und in Zeiten negativer EZB-Einlagezinsen hat unter Kreditinstituten längst ein Depositenabwehrkampf eingesetzt. Einlagen sind ohnehin nichts mehr wert, und somit ist auch ihr Schutz nicht mehr nötig, könnte man meinen.
Die Einlagensicherung ist ein elementarer Bestandteil jeder entwickelten Finanzmarktordnung und erfüllt wichtige Aufgaben beim Schutz der Sparer und der Finanzstabilität. Noch einmal: Der Schutz der Sparerinnen und Sparer steht auch in Zukunft nicht zur Debatte. Was wir sehen ist: Einleger lassen verstärkt ihr Geld nicht bei ihrer Hausbank, sondern bringen es zu Instituten, die einen etwas höheren Zins oder keinen Negativzins bieten, allerdings bei höherem Risiko. Dieser Trend ist zweifellos ein Effekt der Geldpolitik.
Wie reagiert man als Einlagensicherungssystem nun strategisch, wenn man so einen dicken Brocken wie Greensill zu bewältigen hat? Der Verband könnte sich nun ja darum bemühen, mehr Mitglieder anzuwerben und das Risiko auf diese Weise zu streuen. Oder sind Sie froh, wenn Sie nur mit den Banken zu Rande kommen müssen, die schon Mitglied der Einlagensicherung sind?
Diese Frage stellt sich nicht. Jede Bank kann bei uns mitwirken und wir schauen uns jeden Bewerber im Rahmen unseres Aufnahmeverfahrens sorgfältig an.
Das Interview führte