HAUPTVERSAMMLUNG DER DEUTSCHEN BANK

Der Aufsichtsrat und seine Berater

Das Kontrollgremium der Deutschen Bank hat 16 Firmen mandatiert

Der Aufsichtsrat und seine Berater

bn Frankfurt – Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank ist ein lukratives Betätigungsfeld für Beratungsfirmen, wie auf der Hauptversammlung des Instituts am Donnerstag bekannt geworden ist. Nach Fragen zu den Aktivitäten des ausscheidenden Aufsichtsrats Georg Thoma und von ihm veranlassten Überprüfungs- und Gutachtenaufträgen erklärte Paul Achleitner, der Vorsitzende des Kontrollgremiums, derzeit seien vom Aufsichtsrat 16 Beratungsfirmen, “teilweise mit zahlreichen Mitarbeitern”, mandatiert. Somit unterstützten insgesamt 90 externe Personen das Gremium.Die Kosten für die vom Aufsichtsrat oder dessen Integritätsausschuss beauftragten Rechts- und forensischen Berater bezifferte er auf 13,4 Mill. Euro im vergangenen Jahr. Bei der Auswahl dieser Firmen habe man darauf geachtet, dass sie nicht zugleich anderweitig für das Institut tätig seien, erklärte Achleitner. Die US-Kanzlei Shearman & Sterling, für welche Thoma als Of Counsel fungiert, ist dabei nicht zum Zuge gekommen, wie er ausführte. Thoma, der Vorsitzende des Integritätsausschusses, hatte Ende April seinen Rücktritt eingereicht.Im Aufsichtsrat bestehe Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit, Fehlverhalten in der Vergangenheit weiterhin konsequent aufzuklären, sagte Achleitner. Allerdings habe in den vergangenen Wochen Uneinigkeit darüber bestanden, wie diese Aufklärung vonstattengehe und welche Rolle der von Thoma geleitete Integritätsausschuss dabei spiele. Dies habe insbesondere die Zusammenarbeit mit dem neuem Management sowie die Kooperation mit externen Beratern betroffen. Weitere Fragen zu internen Abläufen und einzelnen Personen würden nicht beantwortet.Klaus Nieding, Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), hatte unter anderem wissen wollen, welche Aufträge Thoma in seiner Amtszeit veranlasst hatte und ob sich Gutachtenaufträge unmittel- oder mittelbar auch gegen ehemalige oder aktuelle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat gerichtet hatten.