Krypto-Wertpapiere

Der große Ansturm bleibt bislang aus

Der große Ansturm bleibt bislang aus: Acht Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) sind Anmeldungen als Registerführer für Krypto-Wertpapiere bundesweit noch Einzelfälle. Wie die Bundesanstalt für...

Der große Ansturm bleibt bislang aus

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Der große Ansturm bleibt bislang aus: Acht Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) sind Anmeldungen als Registerführer für Krypto-Wertpapiere bundesweit noch Einzelfälle. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Börsen-Zeitung auf Anfrage mitteilt, ist dort bisher eine einstellige Anzahl entsprechender Absichtsanzeigen eingegangen. Dank einer Übergangsregelung können Finanzdienstleister zwei Monate nach einer solchen Eingabe als Registerführer dezentral begebener Wertpapiere aktiv werden und einen vollständigen Antrag später folgen lassen – ein solcher liegt in Bonn noch nicht vor.

Die Aufsicht betritt Neuland

Dies lässt einerseits die Interpretation zu, dass der Gesetzgeber durchaus zeitig die Voraussetzungen für Kryptoregisterführung geschaffen hat und Finanzinnovation folglich nicht hemmt. Ebenso ließe sich argumentieren, dass potenzielle Anbieter zunächst abwarten wollen, wie die Aufsicht das Regelwerk in der Praxis handhaben wird. Fest steht: Antragsteller und Aufseher betreten gleichermaßen Neuland.

Die Einführung digitaler Wertpapiere ist ein zentraler Punkt der Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Die Pflicht zur Verbriefung von Wertpapieren in einer Urkunde entfällt, vielmehr dürfen Emittenten diese in dezentrale Register auf Basis der Blockchain-Technologie eintragen lassen. Der BaFin obliegt dabei die Überwachung von Emissionen und Registern. Die Neuerung birgt Sprengstoff, ist letztlich doch das Geschäftsmodell von Börsen und zentralen Wertpapierverwahrern bedroht, wenn dezentrale Registerführer an den Märkten für Verwahrung und auch Handel von Wertpapieren partizipieren. Eine dezentrale Registerführung soll die Kosten einer Emission drastisch sinken lassen, weil Börsen und Verwahrer als Intermediäre entfallen. Fürs Erste allerdings dürfte anderer Aufwand jegliche Einsparungen zunichtemachen, etwa weil Verträge neu zu fassen sind, wie es im Markt heißt. Im Laufe der nächsten fünf Jahre allerdings könnte der gesamte Primär- und Sekundärmarkt Richtung Blockchain abwandern.

Eine der wenigen Adressen, die sich bislang vorgewagt haben, ist das Frankfurter Fintech Cashlink. Das Start-up, das zu Jahresbeginn mit dem Wertpapierhändler Bankhaus Scheich bereits im Zuge einer Privatplatzierung digitale Wertpapiere emittierte, die auf Aktien der Deutschen Telekom basieren, hat der BaFin Mitte August seine Absicht angezeigt, eine Lizenz zum Führen eines Kryptowertpapierregisters zu beantragen. Bis Jahresende soll der vollständige Erlaubnisantrag folgen. Mit ihrer künftigen Rolle als Kryptowertpapier-Registerführerin und dezentral begebenen Emissionen beschäftigt sich die Gesellschaft schon jetzt. „Es gibt auf jeden Fall Anfragen für Emissionen“, sagt Johannes Blassl, Cashlink beratender Rechtsanwalt bei EY Law, der Börsen-Zeitung. In drei bis vier Monaten bereits könnte seinen Angaben zufolge eine elektronische Wertpapier-Emission über die Bühne gehen. Elektronische Wertpapapiere dürften dabei anfangs eher von kleineren Unternehmen emittiert werden, sagt er und nennt beispielhaft einen Projektentwickler, der dezental Schuldverschreibungen über etwa 20 Mill. Euro unter die Anleger bringt. Dieses Größenkriterium könnte auch für die paar Adressen gelten, die sich bislang bei der BaFin als Kryptoregisterführer gemeldet haben. Große Depotbanken haben zwar längst Habachtstellung angenommen und vereinzelt Projekte initiiert, trauen sich damit bislang jedoch nicht aus der Deckung.