Der Verkauf von faulen Krediten soll einfacher werden
ahe Brüssel
Die EU-Gesetzgeber haben sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Weiterverkauf von Non-Performing Loans (NPLs) verständigt. Der Kompromiss sieht Regeln für Kreditkäufer sowie Schutzklauseln für die Verbraucher vor. Kreditnehmer sollen durch einen Verkauf nicht schlechter gestellt werden. Die technischen Details der politischen Einigung müssen nun noch ausgearbeitet werden.
Die EU-Kommission hatte den Gesetzesvorschlag bereits im Frühjahr 2018 vorgelegt. Dieser umfasste damals noch weitere Maßnahmen im Kampf gegen NPLs, unter anderem im Bereich der Kreditverlustabdeckung von Banken. Diese werden noch weiter verhandelt.
Der nun vereinbarte Rahmen steckt erst einmal den Rahmen für Sekundärmärkte und für Kreditkäufer – wie etwa Investmentfonds – ab. Die EU-Kommission zeigte sich optimistisch, dass damit nun ein europäischer Binnenmarkt für Kreditkäufer und Kreditdienstleister geschaffen wird. „Dies wird den Wettbewerb fördern, den durchschnittlichen Verkaufspreis notleidender Kredite erhöhen und die Servicekosten zugunsten der Kreditnehmer deutlich senken“, erklärte die Brüsseler Behörde.
Der Einigung zufolge müssen die EU-Staaten sicherstellen, dass es eine öffentlich zugängliche aktuelle Liste oder ein nationales Register aller Kreditdienstleister gibt. Zum Schutz der Verbraucher sind alle Kreditkäufer zudem verpflichtet, Kreditdienstleister für Verbraucherportfolios zu ernennen. Kreditkäufer aus Drittstaaten müssen zusätzlich auch einen speziellen Dienstleister für KMU-Portfolios benennen.
Darüber hinaus sollen die neuen Regeln die Verbraucher- und die Hypothekenkreditrichtlinie ändern, um einen hohen Schutz der betroffenen Kreditnehmer sicherzustellen. Diese erhalten Informationsrechte und dürfen durch die Übertragung ihrer Kreditverträge nicht schlechter gestellt werden. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, dass auch individuelle Umstände des Kreditnehmers zu berücksichtigen sind, wie etwa eine Hypothek in Verbindung mit einer Wohnimmobilie und die Fähigkeit zur (Teil-)Rückzahlung eines Kredits.
Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember angekündigt, den Verkauf von NPLs über Sekundärmärkte wegen der Pandemie noch einmal zusätzlich erleichtern zu wollen. Dies soll beispielsweise über neue Verbriefungsregeln für sogenannte Non-Performing Exposures (NPEs) von Banken geschehen. Weitere neue Vorschläge der Kommission zielen auf eine bessere Qualität und Vergleichbarkeit von NPL-Daten für mehr Markttransparenz.
Beifall für die Einigung kam vom EU-Abgeordneten Markus Ferber (CSU). Er verwies darauf, dass mit dem Auslaufen vieler Corona-Unterstützungsmaßnahmen auch die Zahl fauler Kredite zunehmen werde. Deswegen mache es Sinn, einen Mechanismus zu schaffen, mit dem Banken ihre faulen Kredite aus der Bilanz schaffen könnten. „Diese Einigung wird die wirtschaftliche Erholung unterstützen und die Finanzstabilität in der EU erhöhen“, erklärte der EU-Abgeordnete.