Deutsche Bank punktet in Kirch-Verfahren
bg Frankfurt – Der Deutschen Bank sind am Dienstag zwei gute Nachrichten im Zusammenhang mit den vielschichtigen juristischen Auseinandersetzungen mit den Kirch-Erben ins Haus geflattert. Zum einen berichtete die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” über neu aufgetauchte Dokumente, die im Schadenersatzprozess “KGL Pool” die Position der Bank stützen, Kirch sei längst pleite gewesen, als der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer der Nachrichtenagentur Bloomberg am 3. Februar 2002 ein Interview gab. Zum anderen hat das Landgericht Frankfurt Anfechtungsklagen der Kirch-Seite gegen Beschlüsse der ao. Hauptversammlung vom April zurückgewiesen. Es seien keine Satzungsverletzungen oder formelle Mängel festzustellen gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. Bei der Versammlung war unter anderem der Aufsichtsratsvorsitzende Paul Achleitner bestätigt worden.Im KGL-Pool-Verfahren sah sich das Oberlandesgericht (OLG) München sogar zu einer Stellungnahme veranlasst, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass der Zeitungsbericht nicht zu einer Neubewertung der Lage führe. Mit Verweis auf das Teilendurteil und das dortige Kapitel “Schaden und Kausalität” heißt es: Ein Schaden sei “mithin nicht deshalb zu verneinen, weil die Kirch-Gruppe bereits vor der Interview-Äußerung des Beklagten (. . .) insolvenzreif und der wirtschaftliche Untergang unabwendbar gewesen sei”. Vielmehr bestehe ein Schaden darin, “dass nach der Interview-Äußerung des Beklagten und der Ablehnung des Angebots auf Begleitung der Umstrukturierung durch die Beklagte (. . .) die wesentlichen Vermögenswerte der Kirch-Gruppe infolge des Wegfalls der Sanierungsfähigkeit sofort an Wert verloren haben”.Damit will das Gericht den materiellen Vermögensschaden für Kirch begründen. Der Senat sei “nicht davon ausgegangen, dass die Insolvenz der Kirch-Gruppe durch die Äußerung von Herrn Dr. Breuer herbeigeführt wurde”. Gemäß OLG-Urteil vom Dezember 2012 habe Breuer lediglich die Sanierung des Kirch-Konzerns torpediert, so ein Gerichtssprecher gegenüber Reuters. Dies wird erstmals in aller Deutlichkeit herausgestellt. Die Höhe des Schadenersatzes soll von Gutachtern ermittelt werden. Die Kirch-Erben verlangen 2 Mrd. Euro. Eine Entscheidung über die Höhe des Betrages dürfte frühestens 2014 fallen. Das OLG verwehrt der Bank eine Revision gegen das Schadenersatzurteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH), wogegen die Bank Beschwerde einlegte. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wolle sich der BGH ab dem 14. Januar befassen und dann zügig entscheiden, heißt es.—– Kommentar Seite 1