AGB-Urteil

Deutsche Bank schreibt Millionen von Kunden an

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zustimmungsfiktion im Falle von Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fordert die Deutsche Bank Millionen ihrer Privatkunden schriftlich dazu auf, „schnellstmöglich“ den Preisen und...

Deutsche Bank schreibt Millionen von Kunden an

bn Frankfurt

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zustimmungsfiktion im Falle von Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fordert die Deutsche Bank Millionen ihrer Privatkunden schriftlich dazu auf, „schnellstmöglich“ den Preisen und Bedingungen zu von ihnen genutzten Produkten zuzustimmen, um deren Geltung per 1. Oktober zu vereinbaren. „Nur dann können wir unsere Zusammenarbeit auf rechtlich sicherer Grundlage fortführen“, heißt es in dem der Börsen-Zeitung vorliegenden Schreiben.

Auf Anfrage erklärte ein Sprecher, die Bank habe die Kommunikation mit mehreren Millionen Kunden mit Girokonten, Debit-, Kredit- bzw. Sparkarten gestartet. Diese solle über verschiedene Kanäle und in mehreren Wellen laufen. Das Institut bearbeite bereits Anfragen von Kunden und versende Zwischenbescheide. Die Bank habe zwar noch keine Gebühren zurückgezahlt, bemühe sich aber um eine rasche Abwicklung berechtigter Ansprüche. Ende April hatte das Gericht bestimmte AGB-Klauseln, die eine Zustimmung von Kunden zu AGB-Änderungen bereits unterstellen, sofern Widerspruch ausbleibt, für unwirksam erklärt.

Die Deutsche Bank plant infolge des Urteils allein für das zweite Quartal Belastungen von rund 200 Mill. Euro ein, die je zur Hälfte auf entgangene Einnahmen sowie auf Rückerstattungen aus nicht verjährten Erhöhungen von Gebühren an Kunden, die diese verlangen, entfallen. Der mit dem Richterspruch für Deutschlands größte Bank verbundene Aufwand ist erheblich. Dem Vernehmen nach hat das Institut eigens Sonderaufträge in Druckereien aufgeben und beträchtliche Mengen an Papier ordern müssen, um nur die Kommunikation mit den Kunden per Briefpost zu bewältigen.

Die Finanzaufsicht BaFin prüft derzeit, ob sie die Kreditwirtschaft über eine neue Allgemeinverfügung in die Pflicht nimmt, um sicherzustellen, dass Banken das Urteil beherzigen, wie vor Wochen bekannt wurde.