Deutsche Bank will Geld zurück
Die Deutsche Bank lässt prüfen, wie sie von früheren Vorständen wegen Fehlverhaltens bereits ausbezahlte Boni zurückfordern kann. Das wird spannend, gelten solche “Clawbacks” hierzulande bislang doch arbeitsrechtlich als kaum durchsetzbar. Zwar schafft die neue Institutsvergütungsverordnung da Abhilfe. Das Regelwerk aber lässt auch gut zwei Monate nach Ende der Konsultation noch auf sich warten und wird kaum rückwirkend gelten. Um eine Forderung nach Boni-Rückzahlung durchsetzen zu können, wird es für die Bank darauf ankommen, ob sie mit den Managern individuell Clawbacks vereinbart hatte. Dass Juristen dieser Frage nun offenbar schon seit Monaten nachgehen, spricht nicht dafür, dass dies einfach zu klären ist. Politisch allerdings kann die Bank nichts falsch machen, wenn sie etwa gegen Ex-Co-Chef Anshu Jain vorgeht – scheitert sie vor Gericht, kann sie zumindest darauf verweisen, wenigstens im Nachhinein alles versucht zu haben, um den Schaden zu begrenzen. Und bei konzernweit rund 7 000 Rechtsstreitigkeiten wird es auf ein paar mehr oder weniger auch nicht mehr ankommen.bn