Deutsche Börse unterstützt Markt bei Zwangseindeckungen

Europäische Verordnung verlangt ab 2020 Rückabwicklung von nicht gelieferten Wertpapieren - Buy-in-Agent notwendig

Deutsche Börse unterstützt Markt bei Zwangseindeckungen

dm Frankfurt – Die Deutsche Börse hat am Donnerstag mitgeteilt, europaweit einen sogenannten Buy-in-Agent-Service anzubieten und damit eine “branchenweite Herausforderung” zu lösen. Hintergrund ist die im September 2020 unter der neuen europäischen Zentralverwahrerverordnung (CSDR) in Kraft tretende Regulierung, wonach Wertpapiertransaktionen, bei denen eine Gegenpartei ihren Lieferpflichten nicht nachgekommen ist, rückabgewickelt werden müssen.Ziel der Regulierung ist, solche “fehlgeschlagenen Lieferungen” (settlement fails) möglichst zu unterbinden, nicht zuletzt auch, um damit mögliche Risiken für die Finanzstabilität zu vermeiden. Die CSDR verlangt, dass für nicht rechtzeitig gelieferte Stücke die säumige Gegenpartei eine Strafgebühr zahlen muss. Ab einer bestimmten Zeit muss sogar ein Zwangsrückkauf stattfinden. Sind Aktien nach vier Tagen und Anleihen nach sieben Tagen immer noch nicht geliefert, muss ein Buy-in von der Gegenpartei, welche die Stücke nicht erhalten hat, in Auftrag gegeben werden. Dafür muss ein Buy-in Agent, also ein unabhängiger Dritter, in Anspruch genommen werden.Der Buy-in Agent organisiert Auktionen, in denen Wertpapiere zur Eindeckung ermittelt werden sollen. Dabei kann es für den Käufer des Ersatz-Wertpapiers zu einer “Buy-in-Prämie” kommen, womit dieser Partei gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft ein Verlust entsteht. Dies, so die Internationale Kapitalmarktvereinigung ICMA, könne vor allem bei wenig liquiden Wertpapieren Probleme bergen und zudem Marketmaker davon abhalten, für solche Papiere Preise zu stellen, da sie einen wirtschaftlichen Verlust bei einer fehlgeschlagenen Lieferung erleiden könnten. Dies könne zu Verzerrungen insbesondere im kurzfristigen Finanzierungsmarkt (Repo-Markt) führen, so die ICMA.Bisher gibt es jedoch keine solchen “neutralen” Dritten. Theoretisch wären auch Depotbanken oder Marketmaker in der Lage, für ihre Kunden einen Buy-in-Prozess einzuleiten, doch scheint die Bereitschaft dazu im Markt bisher gering zu sein. Denn Depotbanken oder Marketmakern wird nicht zugetraut, dass sie auch im besten Interesse der Partei, die nicht geliefert hat, handeln. Hier schließe die Deutsche Börse als großer Marktinfrastrukturbetreiber nun eine Lücke, heißt es.”Die hohe Standardisierung und Automatisierung dieses Service erleichtert zudem, die mit dem neuen obligatorischen Buy-in-Prozess verbundene Betriebslast zu bewältigen”, erklärt das Unternehmen. “Da Buy-in-Agent-Dienstleistungen für die Einführung der CSDR unerlässlich sind, haben wir diesen Service in enger Zusammenarbeit mit dem Markt und unseren Regulierungsbehörden entwickelt”, wird Erik Müller, Global Head of Clearing der Deutschen Börse, in einer Mitteilung zitiert. Noch steht allerdings laut Börse die aufsichtsrechtliche Genehmigung aus. Aufträge über DWP BankDie Buy-in-Aufträge werden dabei nicht von der Börse, sondern von Investoren oder Intermediären wie Depotbanken angestoßen. Thies Clemenz, Managing Director von Caceis Bank Deutschland, der zur französischen Großbank Crédit Agricole gehörenden Asset-Servicing-Gesellschaft, erklärte, seine Kunden würden “von dieser automatisierten und standardisierten Lösung, die Buy-in-Prozesse effizienter gestaltet, profitieren. Insgesamt erwarten wir eine deutliche Aufwertung der Finanzmarktinfrastruktur, zumal die Deutsche Börse den Markt an der Entwicklung dieses Services beteiligt hat”, so ClemenzMarkus Neukirch, Vorstandsmitglied der DWP Bank, sagt, der regulatorische Rahmen der Zentralverwahrerverordnung werde “voraussichtlich eine Herausforderung für die gesamte europäische Finanzindustrie darstellen”. Die DWP Bank sei auf diese Herausforderung gut vorbereitet und freue sich, die Deutsche Börse beim Aufbau des neuen Buy-in-Agent-Dienstes “zu unterstützen” und diesen für die rund 1 300 Mitgliedsbanken der DWP Bank einzuführen.