Deutsche Kreditwirtschaft für EU-Konten gerüstet

Banken sehen Vorgaben bereits als erfüllt an - Hoffnung auf Anerkennung der Selbstregulierung

Deutsche Kreditwirtschaft für EU-Konten gerüstet

bg München – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) blickt entspannt auf die bevorstehenden detaillierten Vorgaben der EU-Kommission für Bankkonten sowie den daran gekoppelten Zahlungsverkehr. Brüssel hatte jüngst einen ersten Einblick in den Entwurf einer Verordnung gegeben (vgl. BZ vom 30. Januar). Demnach wird eine starke Standardisierung zum Beispiel in Form von Gebührenlisten angestrebt, unter anderem zur Erleichterung eines Anbieterwechsels. EU-Kommissar Michel Barnier will das Gesetzespaket im März auf den Weg bringen.Die deutschen Banken sehen sich für die anstehende Regulierung gut gerüstet. Innerhalb Deutschlands bestünden sowieso keine Hindernisse beim einfachen Wechsel des Girokontos, heißt es beim DK, der Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, mit Verweis auf ein Positionspapier vom Sommer. Die von Brüssel bemängelte grenzüberschreitende Kundenmobilität sei bislang kaum relevant, da Studien zufolge lediglich 5 % der Bürger überhaupt ein Girokonto in einem anderen Mitgliedstaat in Erwägung ziehen. Darüber hinaus entfalle mit Umsetzung der Zahlungsverkehrsrichtlinie Sepa (Single European Payment Area) ein wesentlicher Grund für die Eröffnung eines Kontos in einem anderen EU-Staat. Die DK warnt aber davor, dass eine Ausweitung der nationalen Lösungen auf gemeinsame EU-Standards einen so hohen administrativen Aufwand verursachen könne, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe.Einsetzen will man sich für die Anerkennung der DK-Empfehlung zum “Girokonto für jedermann”. Beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ( BVR) heißt es, diese Verpflichtung sei ausreichend, um den Anspruch für jeden Bürger auf grundlegende Zahlungsverkehrsdienste zu sichern; einer EU-weiten Regelung bedürfe es daher nicht. Werde von der EU eine Richtlinie weiterverfolgt, sollten Selbstregulierungen wie in Deutschland gleichberechtigt anerkannt werden. Die Transparenz der Kontogebühren sei auf dem deutschen Markt im Rahmen von Girokontentests durch Institutionen wie Stiftung Warentest gegeben. Mit Blick auf das Ziel einer Niveauangleichung innerhalb der EU auf diesen Gebieten sei es daher erforderlich, existierende Regelungen in einzelnen Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen, um dort einen unnötigen Regulierungsaufwand zu vermeiden. Ansätze, die eine Produktstandardisierung zu Lasten der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher in den Mittelpunkt stellen, seien in jedem Fall zu vermeiden.Brüssel drängt jedenfalls darauf, dass Produktpakete aufgeschnürt und Gebühren damit separat dargestellt werden. Dies soll die Banken aber nicht daran hindern, ihre Angebote zu differenzieren.