Deutscher Wohnungsimmobilienmarkt schwächelt
tl Frankfurt – Bei Wohnungen sind die geforderten Angebotspreise und Mieten weiterhin stabil. Die Angebotsvolumina bei Miet- und Eigentumsobjekten brachen vom 2. März bis 17. April ein, erholten sich anschließend, erlebten dann aber in der 21. Kalenderwoche ab 18. Mai wieder einen Rückschlag. Nach Angaben des auf Immobilien spezialisierten Forschungs- und Beratungsunternehmens F+B ergibt sich daraus für Deutschland ein S-förmiger Trend mit einem Wendepunkt in der 20. Kalenderwoche (s. Grafik). Kein nennenswerter Einfluss”Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektion und die damit einhergehende Erschwerung der Vermietungstätigkeit hatten offenbar keinen nennenswerten Einfluss auf die Höhe der geforderten Mieten”, erklärte F+B-Geschäftsführer Bernd Leutner. “Weder waren in hohem Maße Preisanpassungen nach oben zu beobachten, noch wurden ,Corona-Rabatte` zur schnelleren Vermarktung von Miet- und Kaufimmobilien gewährt.”Die Preise von Eigentumswohnungen waren im Betrachtungszeitraum im Bundesdurchschnitt relativ konstant. Anfangs lagen sie bei 3 718 Euro pro Quadratmeter im Monat und stiegen schließlich bis auf 3 930 Euro (+5,7 %). Bei den Top-7-Städten zeigten sich aber deutliche Unterschiede. Während die Angebotspreise in Frankfurt um 19 % sanken, legten sie in Stuttgart um fast den gleichen Prozentsatz zu (18 %). Im Durchschnitt aller sieben Standorte veränderten sich die Preise in den zwölf Wochen praktisch nicht. Bei den Einfamilienhäusern nahm das Angebotsvolumen bis Ende der 15. Kalenderwoche um etwas mehr als ein Viertel ab, übertraf bis Ende der 20. Kalenderwoche den Ausgangswert um 3,6 %, um dann wieder deutlich um 21 Prozentpunkte zurückzufallen. Die Preisforderungen legten im gesamten Betrachtungszeitraum vom 2. März bis 24. Mai um 7,6 % zu. Wöchentliche ErhebungenDas Beratungshaus erhebt mit dem vorübergehend geschaffenen “F+B Corona-Index” wöchentlich die Entwicklung der Volumina neu eingestellter Immobilienanzeigen von Miet- und Eigentumswohnungen sowie von Einfamilienhäusern. Außerdem wird die Miet- und Preisentwicklung auf Ebene der Bundesländer erhoben. Ob beziehungsweise zu welchen Preisen die Objekte dann tatsächlich verkauft und welche Mieten gezahlt werden, wird also nicht erhoben.Untersuchungszeitraum ist die 10. Kalenderwoche Anfang März, also unmittelbar vor Beginn der Corona-Pandemie, bis zur 21. Kalenderwoche 18. bis 24. Mai.