DIGITALE WÄHRUNGEN - DIGITALGELD

Die 11 Positionen des Bankenverbandes

Börsen-Zeitung, 31.10.2019 kb - Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) nennt in seinem Positionspapier elf Thesen für die Einführung von digitalem Geld:

Die Stabilität des bestehenden Geld- und Währungssystems darf durch...

Die 11 Positionen des Bankenverbandes

kb – Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) nennt in seinem Positionspapier elf Thesen für die Einführung von digitalem Geld: Die Stabilität des bestehenden Geld- und Währungssystems darf durch das Angebot von Digitalgeld auf Kryptobasis nicht gefährdet werden. Die privaten Banken stufen programmierbares Digitalgeld als eine Innovation mit bedeutendem Potenzial ein, die ein wesentlicher Baustein für die nächste Evolutionsstufe der Digitalisierung sein kann. Die privaten Banken werden ihren Beitrag zu einem zukunftsfähigen innovativen Geldsystem leisten. Hierfür sollte ein programmierbarer digitaler Euro auf Konten sowie Kryptobasis geschaffen und seine Interoperabilität mit Giralgeld sichergestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine gemeinsame europaweite Zahlungsverkehrsplattform für den programmierbaren digitalen Euro geschaffen wird. Höchste Regulierungsstandards müssen eingehalten werden. Die Emission und Verwahrung von programmierbarem Digitalgeld sollte unter dem Regelwerk einer Vollbanklizenz möglich sein. Die privaten Banken erwarten von Gesetzgebern und Regulierungsbehörden, dass sie die notwendigen Grundlagen für digitale Innovationen insbesondere im Bankensektor schaffen. Der europäische Gesetzgeber muss im Wettbewerbsrecht Voraussetzungen schaffen, um paneuropäische Lösungen im Zahlungsverkehr möglich zu machen. Damit Banken neuen Wettbewerbern auf Augenhöhe begegnen können, muss die Wettbewerbspolitik die Veränderungen des internationalen Umfelds berücksichtigen und einen neuen Rahmen schaffen, der auch Rechtssicherheit für Kooperationen zwischen europäischen Akteuren schafft. Die Identität des Nutzers eines digitalen Euros – ob Mensch oder Maschine – muss eindeutig zuzuordnen sein. Hierfür ist ein europäischer Identitätsstandard notwendig, besser noch ein globaler Standard. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei programmierbarem Digitalgeld bedarf eines Datenschutzkonzepts. Im Sinne seiner globalen Eigenschaft ist zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage programmierbares Digitalgeld eingesetzt werden darf. Dabei müssen existierende Verbraucherschutzstandards beachtet werden. Mit Blick auf das deutsche Steuerrecht muss geklärt werden, ob programmierbares Digitalgeld eine Währung oder ein Wirtschaftsgut darstellt. Für die umsatzsteuerliche Einordnung ist die konkrete Ausgestaltung von programmierbarem Digitalgeld zu klären. Bei der Führung von Wallets – insbesondere in Drittstaaten – muss der Steuervollzug gewährleistet sein. Schutzniveau der Einlagensicherung sollte auch Maßstab für programmierbares Digitalgeld sein.