Die EZB ändert ihr Regelwerk

Börsen-Zeitung, 19.12.2017 Bloomberg Frankfurt - Inmitten der Aufregung um ihre jüngste geldpolitische Sitzung hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihr Regelwerk geändert: Wie sie mitteilte, werden Banken nicht länger in der Lage sein, einige...

Die EZB ändert ihr Regelwerk

Bloomberg Frankfurt – Inmitten der Aufregung um ihre jüngste geldpolitische Sitzung hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihr Regelwerk geändert: Wie sie mitteilte, werden Banken nicht länger in der Lage sein, einige vorrangige ungedeckte Bankschuldverschreibungen als Sicherheiten zu verwenden, wenn sie sich Mittel bei der EZB besorgen wollen.Vorrangige unbesicherte Bankbonds, die einer gesetzlichen, vertraglichen oder strukturellen Nachrangigkeit unterliegen, dürften schon im ersten Quartal 2018 als Sicherheit untauglich werden, wie die Notenbank mitgeteilt hat. Für bereits ausstehende Papiere gilt allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2018.Vorrangige ungedeckte Tier-3-Anleihen waren im vergangenen Jahr als zusätzliche Schicht in der Kapitalstruktur einer Bank eingeführt worden: Da sie für einen Bail-in in Frage kommen, sind sie nachrangig gegenüber sogenannten bevorzugten vorrangigen ungedeckten Schuldverschreibungen.Vereinfacht ausgedrückt besteht nun weniger Anreiz, vorrangige Bankschuldverschreibungen zu kaufen, die nicht im Finanzierungssystem der EZB eingesetzt werden können. Einige der größten Käufer von Bankanleihen sind andere Kreditinstitute, die die Wertpapiere bei der EZB parken und sie für Ausleihungen verwenden können. Auf lange Sicht könnte die Entscheidung der EZB damit die Finanzierungskosten vor allem für schwächere Kreditgeber erhöhen.