Sparkassen

Die Reform wird konkreter

In die von der Bankenaufsicht geforderte Reform der Institutssicherung des Sparkassen-Finanzverbunds kommt Bewegung. Der DSGV hat der EZB einen Vorschlag unterbreitet, der es den öffentlich-rechtlichen Instituten ersparen würde, vorab Finanzierungszusagen kommunaler Träger einzufordern.

Die Reform wird konkreter

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Gut ein Jahr nach Intervention der europäischen Bankenaufsicht kommt Bewegung in die Reform der Institutssicherung des Sparkassen-Finanzverbunds. Nach Informationen der Börsen-Zeitung hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) der Europäischen Zentralbank (EZB) inzwischen ein Konzept präsentiert, wie die Finanzgruppe im Falle von Schieflagen künftig rascher Mittel bereitstellen könnte als im Fall der Nord/LB vor zwei Jahren, und zwar ohne dafür Vorab-Finanzierungszusagen der kommunalen Träger vorzusehen.

Nach der 3,6 Mrd. Euro schweren Stabilisierung der Hannoveraner Landesbank, welche sich über weite Teile des vorvergangenen Jahres hingezogen hatte, hatte die EZB der Institutssicherung des Sparkassen-Verbundes in einer Art Mängelliste unübersichtliche Entscheidungswege und zu lange Reaktionszeiten attestiert. Ein Dorn im Auge war den öffentlich-rechtlichen Bankern insbesondere das Ansinnen der Aufsicht, die jeweiligen Träger der Institute, also die Kommunen, sollten sich für den Fall einer Havarie vorab zu Finanzspritzen verpflichten. Dies laufe kommunalen Haushaltrecht zuwider, lautet ein Argument aus dem Sparkassenlager. Andernorts wird auf die privatrechtlich organisierten Freien Sparkassen verwiesen, für welche ohnehin eine andere Lösung hermüsse.

Dem Vernehmen nach haben die Sparkassen nun einen Weg gefunden, die kommunalen Träger bei der Finanzierung außen vor zu lassen. So zeichnet sich ab, dass neben dem bestehenden System ein zweiter Topf eingerichtet und angespart wird, über dessen Mittel deutlich schneller entschieden werden kann.

Eine zusätzliche Last

Auch wenn über Details derzeit nur spekuliert werden kann, so zeichnet sich doch ab, dass die Reform der sparkasseneigenen Institutssicherung konkret wird, lange bevor die von der EZB dafür gesetzte Frist 2023 endet. Beobachter der Szene hatten schon vor Wochen erklärt, die Sache dulde keinen Aufschub, denn bis Jahresende werde die Aufsicht klare Konzepte sehen wollen.

DSGV und EZB äußern sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang. Auf der Bilanzpressekonferenz des DSGV Mitte vergangener Woche hatte Präsident Helmut Schleweis von guten Gesprächen mit der Aufsicht berichtet und, angesprochen auf das Konzept eines neuen Etats erklärt, ein zusätzlicher Topf wäre für die Sparkassen eine zusätzliche Last in einer schwierigen Zeit. Mancher Akteur im öffentlich-rechtlichen Lager dürfte seine Hoffnungen vor diesem Hintergrund auf das Jahr 2025 richten. Dann endet die Frist, innerhalb derer die Banken in den EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der europäischen Einlagensicherung Rücklagen für 0,8% ihrer abgesicherten Einlagen bilden müssen. Zumindest die Beiträge der öffentlich-rechtlichen Institute könnten anschließend weiter fließen: um den neuen Sicherungstopf zu finanzieren.

Dem Vernehmen nach betrachtet die EZB den jüngsten Vorstoß des DSGV als guten Ausgangs-, keinesfalls aber als Endpunkt der Debatte. Auch wenn eine Lösung in der Frage von Vorab-Zusagen durch kommunalen Träger gefunden sei, bleibe das Problem einer unübersichtlichen Governance und mangelnden Entscheidungstempos im System be­stehen, heißt es demnach. Das Gesamtpaket stimme nach wie vor nicht und sei weit davon entfernt, abgesegnet werden zu können. Die Gespräche gingen weiter.

Hinter vorgehaltener Hand wird auch im Sparkassenlager einräumt, dass die Governance-Struktur der verbundeigenen Institutssicherung nicht die simpelste ist – das System hat nicht weniger als 13 verschiedene Subsystemen vor allem regionaler Sparkassen- und Giroverbände, aber auch der Landesbanken und Girozentralen sowie der Landesbausparkassen und einen nicht minder komplexen Überlaufmodus, der Ad-hoc-Beschlüsse vereitelt.

Mit dem Konzept eines parallelen Etats nähert sich der Sparkassenverbund nun der Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung an. Die richtete schon im Zuge der EU-weiten Harmonisierung der Einlagensicherung einen separaten Etat an, den die Genossen seither befüllen. Der Charme daran: Wird die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung Realität, steht für die Genossen nur der alte Topf im Feuer. Regionale Untertöpfe haben sie schon im Jahr 2000 abgeschafft.

Zumindest diese Übersichtlichkeit stößt bei der Aufsicht auf Wohlwollen. Die Genossenschaftsbanken hätten bereits Fortschritte im Hinblick auf institutsbezogene Sicherungssysteme gemacht, erklärte Eurolands oberster Bankenaufseher Andrea Enria der Börsen-Zeitung zum Jahreswechsel.