Dispozinsgesetz kommt ins Kabinett

Banken sollen Sätze auf Internetseite veröffentlichen

Dispozinsgesetz kommt ins Kabinett

Reuters Berlin – Bankkunden sollen künftig besser vor übertrieben hohen Dispozinsen geschützt werden. Der von Bundesjustizminister Heiko Maas im vergangenen Jahr angekündigte Gesetzentwurf werde am 27. Mai vom Kabinett beschlossen, berichtete die “Westdeutsche Allgemeine Zeitung” vorab unter Berufung auf das Ministerium. Damit sollen Verbraucher davor bewahrt werden, durch Überziehung ihrer Girokonten in die “Dispo-Falle” zu tappen. Maas hatte das Gesetz bereits in Aussicht gestellt. Banken müssen demnach ihre Dispozinssätze auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Der SPD-Politiker setzt darauf, dass diese Informationen von Vergleichsportalen genutzt werden und so für mehr Wettbewerb sorgen. Zudem will er die Geldhäuser verpflichten, Beratungsgespräche anzubieten.Der Zeitung zufolge gilt dies für Kunden, die drei Monate den Dispo in Anspruch nehmen oder bei denen das Minus den durchschnittlichen monatlichen Geldeingang übersteigt. Dann sollten Alternativen angeboten werden, etwa ein Ratenkredit. Eine von Verbraucherverbänden geforderte gesetzliche Deckelung der Dispozinsen werde es nicht geben. Solche Pläne seien am Widerstand der Union gescheitert.