D&O-Versicherung muss nicht weiter für Wirecard-Manager zahlen
D&O-Versicherung für Ex-Wirecard-Manager aufgebraucht
fir Frankfurt
Die Manager-Haftpflichtversicherung (D&O) des einstigen Chefbuchhalters der Wirecard AG muss keine weiteren Kosten übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Freitag verkündet (Az. 7 U 82/22). Der Manager hatte die Versicherung verklagt, weil sie darauf verwiesen hatte, dass die Versicherungssumme aufgebraucht sei. Das OLG gab ihr nun recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision zulässig.
Einst Chefbuchhalter und Geschäftsführer von Wirecard Technologies
Der Buchhalter, zugleich ein Geschäftsführer der Wirecard Technologies GmbH, war laut OLG der Ansicht, dass bereits 2019 der Versicherungsfall eingetreten sei. Damals habe eine Versicherungssumme von 25 Mill. Euro zur Verfügung gestanden, die noch nicht ausgeschöpft gewesen sei. Das OLG ist hingegen der Auffassung, dass der Versicherungsfall erst 2020 eingetreten ist, als die Versicherungssumme 15 Mill. Euro betrug. Diese habe die Versicherung für versicherte Kosten im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal vollständig ausbezahlt, hieß es weiter. Ex-Vorstandschef Markus Braun hat bereits seinen Hauptverteidiger verloren, weil das Honorarbudget der D&O-Versicherung erschöpft war.
Zu den Haftpflichtversicherern für ehemalige Wirecard-Topmanager sollen unter anderen Chubb und Swiss Re gehören.