EU WILL EINLAGENSICHERUNG VERGEMEINSCHAFTEN

Drei Stufen zum EU-Fonds

Vorschlag für Einlagensicherung präsentiert - Streit zeichnet sich bereits ab

Drei Stufen zum EU-Fonds

Die EU-Kommission wagt die Auseinandersetzung mit der Bundesregierung. EU-Kommissar Jonathan Hill hat am Dienstag den umstrittenen Vorschlag für eine EU-Verordnung präsentiert, um die Einlagensicherung in den Staaten des Euro-Währungsgebiets zu vergemeinschaften.fed Brüssel – Der Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Verordnung sieht – wie in den vergangenen Tagen erwartet – eine Phase der Rückversicherung (2017 bis 2020), der Mitversicherung (2020 bis 2024) und der europäischen Vollversicherung (ab 2024) vor. Der Anteil der Beiträge, die in nationale Sicherungseinrichtungen fließen, sinkt im Verlauf dieser Jahre sukzessive. Zeitgleich steigt der Anteil, der im Gemeinschaftsfonds unter Federführung des Einheitlichen Abwicklungsrats (Single Supervisory Board) gesammelt wird, entsprechend stetig.Ausnahmen für Sparkassen, Volksbanken und andere Verbünde, die dem Prinzip der Institutssicherung folgen, sind nicht vorgesehen. Entsprechende Spekulationen der vergangenen Tage finden sich nicht im Gesetzesentwurf wieder. Auch dürfen Mittel aus dem gemeinsamen Sicherungstopf nicht für frühe Interventionen – etwa die Rettung einer Sparkasse – eingesetzt werden.Von der Unterstützung durch den künftigen europäischen Fonds können nur nationale Sicherungseinrichtungen profitieren, sofern sie tatsächlich so viel Geld eingesammelt haben, wie es die bereits bestehenden europäischen Regeln verlangen. Außerdem müssen die EU-Vorgaben für die Abwicklung von Banken in nationales Recht eingearbeitet sein. Wer also die nationalen Töpfe nicht ausreichend gefüllt hat oder noch in Verzug mit der Umsetzung von EU-Regeln für pleitebedrohte Banken ist, erhält zunächst keinerlei Rückendeckung vom neuen Euro-Topf.Programmiert ist ein Clinch zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung, die den Vorschlag ablehnt – aber auch Streit zwischen den einzelnen Banken. Denn die EU-Verordnung beauftragt die EU-Kommission, in delegierten Rechtsakten Berechnungsformeln auszutüfteln, nach denen die individuellen Beiträge jeder Bank für die Einlagensicherung bestimmt werden. Deren jeweilige Höhe soll vom Risikoprofil der einzelnen Kreditinstitute abhängen – anfangs im Verhältnis zum Risikoprofil anderer nationaler Banken, später dann in Beziehung zu allen anderen Banken des Euroraums. Die EU-Kommission wäre dabei aufgefordert, bei der Erstellung der Formeln unter anderem die jeweiligen Verlustpuffer einer Bank, die Qualität ihrer Vermögenswerte oder die Solidität ihrer Finanzierungsquellen zu berücksichtigen.