DSGV ändert Beschluss zum Sicherungssystem

Hoffnung, dass westfälische Sparkassen einlenken

DSGV ändert Beschluss zum Sicherungssystem

ab Düsseldorf – Entgegen allen Erwartungen ist es auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) nicht zum offenen Bruch gekommen. Die Anpassung des kürzlich beschlossenen Sicherungssystems zwischen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen wurde beschlossen, wie der DSGV mitteilte. Zu Abstimmungsdetails äußerte sich der DSGV nicht. Nach Informationen der Börsen-Zeitung gab es jedoch eine Stimmenthaltung. Diese kam von Rolf Gerlach, dem Präsidenten des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL).Anders als bislang vorgesehen, reicht künftig bei der Stützung einer Landesbank eine qualifizierte Mehrheit von 75 % im zuständigen Ausschuss. Die Anpassung war erforderlich geworden, da die Bankenaufsicht BaFin die zuvor verankerte Einstimmigkeit im Stützungsfall einer Landesbank nicht genehmigt hätte. Nach Angaben von DSGV-Präsident Georg Fahrenschon hatte die Aufsicht das in Vorgesprächen klar zum Ausdruck gebracht. Die Aufsicht muss den neu gestalteten Haftungsverbund genehmigen. Nach bisheriger Planung soll der Antrag am 3. Juni eingereicht werden, damit das neue Haftungsregime zum 3. Juli in Kraft treten kann. Haftungsdeckel eingezogenDie Verbandsversammlung des SVWL hatte den vorherigen DSGV-Beschluss Ende April absegnet, allerdings für den Fall vorgebaut, dass die Einstimmigkeitsklausel gekippt würde. Für diesen Fall ändert sich die Satzung des Regionalverbands dahingehend, dass ein Haftungsdeckel bei 100 Mill. Euro eingezogen wird. Für die Freigabe weiterer Gelder bedürfte es dann der erneuten Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Regionalverbands.Zwar betont der DSGV in seiner Mitteilung, dass es allen Sparkassenregionen, Landesbanken und Landesbausparkassen freistehe, an dem überarbeiteten Sicherungssystem teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Rahmensatzung unverändert oder ohne wesentliche Änderung akzeptiert wird. Die Haftungsdeckelung, die der SVWL beschlossen hat, ist aber eine wesentliche Änderung.War der SVWL davon ausgegangen, mit seiner Satzungsänderung die Entscheidung über einen Ausschluss der 71 westfälischen Sparkassen aus dem Haftungsverbund in die Hände des DSGV zu legen, heißt es in Berlin, dass dies ein Irrtum sei. Niemand stelle den westfälischen Sparkassen den Stuhl vor die Tür, vielmehr hätten diese sich selbst ausgeschlossen. Damit der SVWL trotz der Satzungsänderung am Sicherungssystem teilnehmen könnte, bedürfte es einer schriftlichen Bestätigung aus Berlin.Diese wird es allem Anschein nach aber nicht geben, zumal die BaFin bereits signalisiert hat, das Haftungsregime der S-Finanzgruppe auch ohne Teilnahme des SVWL zu genehmigen. Im DSGV setzt man nun darauf, dass Gerlach doch noch einlenkt. Eine Gelegenheit dazu hätte er auf seiner ordentlichen Verbandsversammlung, die am 17. Juni stattfindet. Hoffnung mache die Stimmenthaltung, hätte Gerlach den gestrigen Beschluss doch auch ablehnen können.Noch offen ist das Votum der Rheinischen Sparkassen, die ebenso wie der SVWL um die Einstimmigkeit gekämpft hatten. Deren Verbandsversammlung findet am 27. Mai statt.