DSW fordert Reform der Beratung durch Banken

Anlegerschützer sehen Politik in der Pflicht

DSW fordert Reform der Beratung durch Banken

ku Frankfurt – Die Anlegerschützer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) fordern eine Reform der Beratung von Privatanlegern durch Banken. Dies sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler auf einer Pressekonferenz in Frankfurt. Die DSW fordert daher von Bundesjustizminister Heiko Maas eine Initiative zur Reform der für die Anlageberatung maßgeblichen Vorschriften.Nach Ansicht Tünglers ist die oft mangelnde Qualität der Bankberatung – respektive die Tatsache, dass eine Beratung oft erst gar nicht stattfinde – einer der Hauptgründe für die wenig rentierliche Geldanlage hierzulande. Zu häufig würden die Weichen in Richtung Festgelder, Tagesgelder oder Versicherungen gestellt. Damit werde dafür gesorgt, dass das Gros der Privatanleger real Kapital vernichte. Durch derartige Anlageentscheidungen verlören Anleger jedes Jahr rund 20 Mrd. Euro.Zu den Forderungen der DSW gehört eine Reform der Beratungsprotokolle, die in ihrer jetzigen Form dafür sorgten, dass eine Anlageberatung heute in der Fläche nicht mehr stattfinde. Zudem entfalte das Protokoll eine schützende Wirkung eher auf das beratende Institut als auf den Kunden. Als einen möglichen Ausweg sieht die DSW die Möglichkeit, dass Kunden auf die Erstellung des Protokolls verzichten könnten.Zudem fordert die DSW, dass Banken eine Mindestzahl von Produktinformationsblättern (PIB) pro Anlageklasse bereithalten. Damit soll dem Missstand begegnet werden, dass Bankberater derzeit nur eine kleine Zahl von PIBs vorlegen können und daher nur hinsichtlich weniger Anlagemöglichkeiten beraten. Denkbar wäre es aber auch, dass Bankkunden in den Verzicht auf die Vorlage von PIBs einwilligen, wenngleich das, so Tüngler, “nicht der goldene Weg” sei. Die DSW fordert zudem die Einrichtung eines zentralen PIB-Registers, zum Beispiel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), damit sich Bankkunden zusätzlich informieren können.Außerdem verlangen die Anlegerschützer die Umkehr der Beweislast bei fehlerhafter Beratung. Auf diese Weise könne dem Problem begegnet werden, dass der Informationsvorsprung einer Bank gegenüber ihren Kunden in Sachen gesetzliche Aufklärungspflichten groß sei.