DWS wegen Werbung für Klimafonds verklagt
jsc Frankfurt
Die DWS gerät wegen ihrer Werbeunterlagen für einen Klimafonds unter Druck: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt die Fondsgesellschaft am Landgericht Frankfurt wegen der Aussagen in den Unterlagen zum „DWS Invest ESG Climate Tech“, wie die Verbraucherzentrale am Montag mitteilte. Der Fall sei beispielhaft für das sogenannte Greenwashing, das bei Finanzprodukten üblich sei, so Niels Nauhauser, Abteilungsleiter der Verbraucherzentrale für Altersvorsorge, Banken und Kredite. Die DWS weist den Vorwurf zurück.
Die Verbraucherzentrale stehe nicht im Zusammenhang mit den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen. Nach einer Razzia in den Räumen der Deutschen Bank und DWS Ende Mai prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich der Verdacht auf Prospektbetrug erhärten lässt. Details sind dabei bis heute nicht bekannt.
In den Angaben zum 733 Mill. Euro schweren Fonds sind die Angaben zu Ausschlussgrenzen nach Auffassung der Verbraucherschützer irreführend. „Das Fondsvermögen ist zu 0% (…) in Unternehmen der folgenden kontroversen Sektoren investiert“, heißt es in dem DWS-Dokument. Darunter sind Branchen mit Prozentwerten angeben: Rüstungsindustrie, zivile Handfeuerwaffen, Tabak, Pornografie, Glücksspiel und Ölsande sind mit 5% markiert, Kohle mit 15%, besonders kontroverse Waffen mit 0%. „Ein Unternehmen wird einem kontroversen Sektor bei Überschreitung bestimmter Umsatzanteile zugeordnet“, heißt es zur Erläuterung. Im geringen Umfang dürfen einige umstrittene Geschäftszweige also noch enthalten sein. Darin sehen die Verbraucherschützer eine Irreführung, schließlich ist im einleitenden Satz von „0%“ die Rede.
Darüber hinaus stoßen sich die Verbraucherschützer an den Angaben zum Referenzwert: Der CO2-Fußabdruck, also die mit dem Portfolio verbundenen Treibhausgasemissionen, ist im Fonds laut Dokument um 90% geringer als beim Vergleichswert. Am Kopf des Dokuments nennt die DWS einen Index des Datenanbieters MSCI als Referenz: Es handelt sich um den „AC World Index“. Die Verbraucherzentrale moniert, dass in dem Dokument nicht klar sei, wie ein Fußabdruck für Fonds und Referenzwert berechnet wird. Angesichts der Fülle an Unternehmen und an nicht überprüfbaren Selbstauskünften der Firmen sei es nicht verwunderlich, dass eine genaue Auskunft fehle. Außerdem erklärt die DWS, bezogen auf 10000 Euro Vermögen entspreche die Differenz des Fußabdrucks dem Jahresverbrauch von 1,6 Einfamilienhäusern. Auch an dieser Aussage stoßen sich die Verbraucherschützer.
Schließlich kritisiert die Verbraucherzentrale, dass das Papier eine gezielte Wirkung der Anlage suggeriere. „Gezielt in die Erreichung der Klimaziele investieren“ lautet der Werbespruch im Kopf eines Dokuments. „Anleger können durch gezieltes Investieren mithelfen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und dessen Auswirkungen abzumildern“, schreibt die DWS darunter. Die Gesellschaft belege diesen Effekt jedoch nicht, erklären die Verbraucherschützer: „Wenn ein Investmentfonds Wertpapiere über den Börsenhandel kauft, ändert dies weder den CO2-Ausstoß der im Fondsvermögen gehaltenen Unternehmen noch den der aus dem Fondsvermögen ausgeschlossenen Unternehmen“, erklärt Verbraucherschützer Nauhauser.
DWS hält an Aussagen fest
Die angegriffenen Aussagen sind auch in aktuellen Dokumenten der DWS zu finden. Die Gesellschaft hält daran fest: „Wir sind weiterhin überzeugt, dass die von der Verbraucherzentrale kritisierten Werbemitteilungen der DWS den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.“ Zugleich schließt die Gesellschaft Änderungen offenbar nicht aus. „Wir werden auch weiterhin unsere Werbematerialien regelmäßig überprüfen und weiterentwickeln.“