EBA führt Kapitalgrenzwert ein

EU-Banken sollen Polster im Herbst nachweisen - Maßstab ist Niveau per 30. Juni 2012

EBA führt Kapitalgrenzwert ein

Europas Banken müssen in der Übergangszeit auf den verschärften Baseler Eigenkapitalstandard Basel III eine Kapitaluntergrenze einhalten. Die europäische Bankenaufsicht EBA verlangt von allen Häusern, die diese Grenze im Herbst unterschreiten, “glaubwürdige” Pläne zur Kapitalstärkung.ste London – Die europäische Bankenaufsichtsbehörde fordert die nationalen Aufseher innerhalb der Europäischen Union (EU) auf, darauf zu achten, dass die Kapitalbasis der europäischen Banken nicht unter das Niveau des letzten Stresstests von Ende Juni 2012 sinkt. Die in London ansässige European Banking Authority (EBA) veröffentlichte am Montag eine Empfehlung, die eine Vorlage vom Dezember 2011 ersetzt und die Änderungen des Rechtsrahmens mit Blick auf die Eigenkapitalrichtlinie CRD IV Rechnung trägt.Die EU-Banken müssen demnach während der Übergangsphase auf den Basel-III-Eigenkapitalstandard eine Kapitaluntergrenze (“floor”) einhalten, die mit der Mitte 2012 erreichten Kapitalbasis korrespondiert. Dieser Grenzwert tritt an die Stelle der harten Kernkapitalquote, die die EBA in ihrer Empfehlung am 8. Dezember 2011 den Banken abverlangt hatte. Obwohl sich die Marktbedingungen seitdem verbessert hätten, sei der Erhalt eines “Übergangslevels” an gezeichnetem Kapital erforderlich und gerechtfertigt angesichts der andauernden Volatilität auf den Finanzmärkten, heißt es in einem Papier des Boards der Aufseher bei der EBA. Wirksame Maßnahmen zum Kapitalerhalt müssten eingeführt werden, um die Stabilität des Bankensektors zu bewahren.EBA-Vorsitzender Andrea Enria ließ sich mit den Worten zitieren, dass der Kapitalerhalt bei den Banken in Europa wichtig sei, um die Kreditvergabe an die Realwirtschaft aufrechtzuerhalten. Institute, die das Kapitalniveau zum 30. Juni 2012 nicht einhalten können, sollen einen “glaubwürdigen Plan” für die Stärkung der Kapitalbasis vorlegen. Nur unter besonderen Umständen würden im Einzelfall Ausnahmen von nationalen Aufsehern in Abstimmung mit der EBA zugelassen, etwa bei einem eingeleiteten Restrukturierungsverfahren. Bis zum 29. Oktober sollen die Banken nachweisen, dass ihr Kapitalpolster ausreichend ist.Einige schwächere von 61 Stresstestbanken hatten von Dezember 2011 bis Juni 2012 ihr Kapital um insgesamt 205 Mrd. Euro gestärkt – auf Basis einer von der EBA verlangten harten Kernkapitalquote von 9 % der Risikoaktiva. Die Behörde kündigte bereits an, mit Inkrafttreten der neuen EU-Kapitaladäquanzrichtlinie CRD IV die Kernkapitalquote auf unbestimmte Zeit durch eine neue Anforderung zum Kapitalerhalt zu ersetzen. EU-Banken sollen so in die Lage versetzt werden, unerwartete Verluste abfedern und den Übergang auf das neue Basel-III-Regelwerk ohne Friktionen bewältigen zu können (vgl. BZ vom 4.10.2012).Insgesamt lagen die Banken Ende Juni 2012 laut EBA mit einer Kapitaldecke von gut 1 Bill. Euro über dem nun geforderten “Floor” von 903,4 Mrd. Euro. “Bei der Überprüfung der Kapitalpläne sollten die nationalen Behörden die Annahmen der Banken diskutieren und in Frage stellen und die möglichen Auswirkungen von Stressszenarien in Betracht ziehen”, so die Aufsicht. Die Überprüfung der Kapitalpolster kommt einem neuen EU-weiten Stresstest zuvor, den die EBA für 2014 plant.