Einheitliche Aufsicht für den Kleinanlegerschutz

Allianz von Kreditwirtschaft und Verbraucherlobby

Einheitliche Aufsicht für den Kleinanlegerschutz

wf Berlin – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) macht weiter Druck, um auch die Vermittler von Finanzanlagen unter die Kontrolle durch die Finanzaufsicht BaFin zu bringen. Es reiche nicht aus, nur die Produktseite zu regulieren, sagte Henning Bergmann vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum Kleinanlegerschutzgesetz. Es müssten auch alle Anbieter den aufsichtsrechtlichen Regeln unterworfen werden. Das Kleinanlegerschutzgesetz biete die Gelegenheit, die Aufsicht auf ein einheitliches Niveau zu heben. Bergmann sprach von 160 000 Anlageberatern in Banken und Sparkassen, die unter das BaFin-Regime fallen, und rund 40 000 Vermittlern von Finanzanlagen. Diese unterstehen der Aufsicht durch die Gewerbeämter vor Ort. Der DSGV ist derzeit Federführer der DK, der Interessenvertretung des deutschen Kreditgewerbes.In seltener Allianz mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sehen sich die Banken und Sparkassen in dieser Forderung. Dorothea Mohn vom VZBV wies das oft bemühte Argument gegen eine BaFin-Aufsicht zurück, nach dem die Gewerbeämter die besseren Kontrolleure seien, da sie vor Ort säßen. “Auch Banken in Harsewinkel werden kontrolliert”, sagte Mohn. Rückendeckung gibt es dafür vom Berichterstatter der SPD-Fraktion für das Kleinanlegerschutzgesetz, Carsten Sieling: “Es ist und bleibt die Überzeugung der SPD, dass das Schutzniveau der Anleger nicht abhängig vom Vertriebsweg sein darf”, sagte Sieling der Börsen-Zeitung.Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz will die schwarz-rote Koalition mehr Transparenz in den grauen Kapitalmarkt bringen. Anleger sollen sich vor der Investitionsentscheidung und auch in der Folge ein vollständiges Bild über ihre Vermögensanlage machen können. Zudem soll die BaFin bei zweifelhaften Anlagenangeboten schneller reagieren können. Produktblatt umstrittenAuf wenige Gegenliebe bei der SPD-Fraktion stößt indessen ein weiteres Petitum der Kreditwirtschaft: die Abschaffung des Produktinformationsblattes für Aktien und einfachen Anleihen. Die DK führte an, dass sich beide Finanzinstrumente durch eine einfache Auszahlungs- und Kostenstruktur auszeichneten und Anleger bereits in den “Basisinformationen für Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen” aufgeklärt würden. Wegen des hohen Aufwands für das Produktinformationsblatt und die strenge Haftung komme die Beratung zum Erliegen. In Europa werde das Thema ohnehin mit der Kapitalmarktunion und der Verordnung über “verpackte” Finanzprodukte (Prips) geregelt, machte die DK deutlich. Sieling überzeugt der Vorstoß nicht. “Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Anlegern”, sagte er. Der eine Teil erhielte dann eine umfassende Wertpapierberatung, und der andere Teil werde in unpassende Produkte gedrängt, weil eine Aktienberatung für die Institute zu aufwendig geworden sei.