Einigung über neues europäisches Prospektrecht

Finanzierung wird für kleine Unternehmen einfacher

Einigung über neues europäisches Prospektrecht

ahe Brüssel – Rund ein Jahr nach Vorlage von Vorschlägen über ein neues Prospektrecht hat sich die EU-Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament auf eine Umsetzung geeinigt. Die bestehenden Regeln sollen Hürden bei der Unternehmensfinanzierung beseitigen und diese vor allem für kleinere Firmen vereinfachen und billiger machen. EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis sprach von einem Meilenstein bei der weiteren Verwirklichung der Kapitalmarktunion in Europa.Bei den Regelungen geht es um die Informationen, die zum Beispiel bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel veröffentlicht werden müssen. Die Einigung der EU-Institutionen sieht jetzt vor, dass kleinere Finanzierungen und Crowfunding-Projekte bis zu einem Volumen von 1 Mill. Euro grundsätzlich von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes befreit werden. Die EU-Mitgliedstaaten können auch höhere Grenzwerte setzen, um weitere Wachstumsimpulse zu setzen. Zwingend notwendig wird ein Prospekt erst ab einer Finanzierung von 8 Mill. Euro. Bisher hatte die Grenze bei 5 Mill. Euro gelegen.Für kleinere und für mittelgroße Unternehmen wird ein spezieller neuer Wachstumsprospekt eingeführt. Auch bei Unternehmensanleihen soll es Erleichterungen geben und dabei eine Mindestgröße von 100 000 Euro gestrichen werden. Unternehmen, die die Kapitalmärkte regelmäßig in Anspruch nehmen, sollen zudem von deutlich schnelleren Genehmigungsprozeduren – fünf anstatt zehn Tage – profitieren. Zusätzlich sollen Sekundärmärkte bei Unternehmensanleihen von Erleichterungen profitieren. Die Prospektzusammenfassungen sollen außerdem kürzer ausfallen und in einer leichter verständlichen Sprache verfasst werden. Der Einigung müssen EU-Parlament und der Ministerrat noch einmal zustimmen.