Einlagensicherer dringen auf Folgenabschätzung

Debatte über Rückversicherung als Alternative

Einlagensicherer dringen auf Folgenabschätzung

fed Brüssel – In der kontroversen Debatte über die vorgeschlagene Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verlangt der europäische Zusammenschluss der nationalen Sicherungssysteme zunächst eine umfassende Folgenabschätzung, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse. Die von der EU-Kommission 2010 vorgelegte Auswirkungsstudie biete keine ausreichende Basis mehr für die 2015 vorgeschlagene EU-Richtlinie, argumentierte der Vorsitzende des Europäischen Forums der Einlagensicherer (EFDI), Dirk Cupei, bei einer Anhörung vor dem EU-Parlament. Schließlich habe sich seither die Ausgangslage radikal verändert, da sowohl Bankenaufsicht als auch Bankenabwicklung europäisiert worden sind.Erst auf der Grundlage einer aktualisierten Folgenabschätzung lasse sich beurteilen, ob eine Vollvergemeinschaftung geeignet sei – oder ob sich Alternativen wie eine Rückversicherung oder Kredite zwischen nationalen Sicherungseinrichtungen anbieten. Vor allem die Option einer Rückversicherung wurde beim Parlament-Hearing intensiv debattiert – und von den Ökonomen Daniel Gros (Centre for European Policy Studies) und Guntram Wolff (Bruegel) unterstützt. Cupei betonte zugleich das besondere Interesse der Sicherungseinrichtungen an einer belastbaren Rechtsgrundlage. Der von der EU-Kommission eingeschlagene Weg über den Binnenmarktartikel (Art. 114) sei “zweifelhaft”.Bert Van Roosebeke vom Freiburger Centrum für Europäische Politik wies in der Anhörung auf einen anderen Punkt hin: Solange für Staatsanleihen die aufsichtsrechtliche Befreiung von der Unterlegung mit Kapital gelte, bestehe die Gefahr, dass Banken, die von einem höheren Vertrauen in die Sicherheit der Einlagen profitieren, das Guthaben ihrer Sparer noch stärker in Staatsanleihen leiten. “Das würde aber die Bemühungen der Bankenunion konterkarieren, die Verbindungen zwischen Banken und Staaten aufzubrechen”, warnt Van Roosebeke.