Einlagensicherung bringt Unruhe
wf Berlin – Mit Gegenwind aus dem Parlament muss die Bundesregierung bei ihren Plänen zur Neuordnung der nationalen gesetzlichen Einlagensicherung rechnen. Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller (CDU), hält die Beweggründe des Bundesfinanzministeriums nicht für gerechtfertigt. Mehr noch, Müller befürchtet, die geplante Umstrukturierung der Einlagensicherung könne ein “Dammbruch” sein, der langfristig zum EU-System Edis führt. “Ein europäisches Einlagensicherungssystem lehne ich rigoros ab”, erklärte Müller in Berlin. “Ich werde mich im Gesetzgebungsverfahren für die Belange der Volksbanken und Sparkassen einsetzen.” Damit dürfte er die Interessen des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) treffen. Lang gehegter WunschWas geplant ist: Mit dem Risikoreduzierungsgesetz setzt die Bundesregierung hierzulande das EU-Bankenpaket um. Der Gesetzentwurf hatte Ende Juli das Bundeskabinett passiert. Damit wird auch ein lang gehegter Wunsch der Förderbanken wahr, auf den der VÖB lang hingearbeitet hatte. Diese sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank werden der KfW materiell gleichgestellt und nicht mehr von der EZB, sondern nach nationalen Regelungen beaufsichtigt. Zugleich scheiden die Förderbanken aber aus der gesetzlichen Einlagensicherung, der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH, kurz EdÖ, aus.Zurück bleiben dort fünf ungleich große Institute: die Berliner BayernLB-Tochter Deutsche Kreditbank AG (DKB), die staatliche KfW IpexBank GmbH in Frankfurt sowie der Calenberger Kreditverein in Hannover, das Internationale Bankhaus Bodensee AG in Friedrichshafen und das Ritterschaftliche Kreditinstitut Stade. Die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme in Europa garantieren einen Entschädigungsanspruch von 100 000 Euro. Neben der EdÖ besteht als gesetzliche Einrichtung des privaten Bankensektors die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken regeln den gesetzlichen Entschädigungsanspruch über die Institutssicherung. Die Landesbanken sind in die Institutssicherung des Sparkassensektors eingebunden. Nur per Verordnung Das Bundesfinanzministerium hat die geschrumpfte Zahl der in der EdÖ verbleibenden Institute zum Anlass genommen, eine Novelle der Einlagensicherung aufzusetzen. “In diesem Zusammenhang soll die aktuelle Trennung zwischen privaten und öffentlichen Banken in Hinblick auf die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen aufgehoben werden”, heißt es im Gesetzentwurf, der derzeit parlamentarisch beraten wird. Das Bundesfinanzministerium würde ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung der Länder die Beleihung einer Entschädigungseinrichtung aufzuheben, also die EdÖ von ihren Aufgaben zu entbinden. Zudem sieht der Entwurf vor, dass alle CRR-Institute, also Einlagenkreditinstitute, einer einzigen gesetzliche Entschädigungseinrichtung zugeordnet werden, sofern nur eine einzige solche Einrichtung besteht. Damit würden alle CRR-Institute in der EdB landen. Werden von 2021 an neue Entschädigungseinrichtungen errichtet oder beliehen, könnte das Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung im Alleingang die Kriterien für die Zuordnung festlegen.Der VÖB wirkt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit Nachdruck darauf hin, diesen Komplex aus dem aktuellen Gesetzentwurf herauszulösen und erst nach Bewältigung der Coronakrise zu ändern. Die Bevölkerung könnte “nervös” auf den bislang einzigartigen Schritt der Zusammenlegung von Entschädigungseinrichtungen regieren, lautet die Begründung. Kritiker des Vorhabens – wie Müller – folgen nicht der Argumentation des Bundesfinanzministeriums, die fünf verbleibenden Institute könnten sich nicht gegenseitig stützen. Die drei kleinen Institute hätten keine großen Einlagenbestände, die Ipex sei eine Tochter der KfW und für die DKB hafte die BayernLB, führt Müller an.