UrteilGreensill-Pleite

Einlagensicherung der privaten Banken muss kein Geld an HRE auszahlen

Die Hypo Real Estate Holding erhält nach der Greensill-Pleite vorerst keine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Doch das Urteil des Landgerichts Berlin hat Sprengkraft.

Einlagensicherung der privaten Banken muss kein Geld an HRE auszahlen

Keine Entschädigung aus freiwilligem Einlagenfonds

HRE nach Greensill-Pleite ohne Anspruch auf 75 Mill. Euro

jsc Frankfurt

Die Hypo Real Estate Holding (HRE Holding) hat nach der Pleite der Greensill Bank vor zwei Jahren laut einem Urteil des Landgerichts Berlin keinen Anspruch auf eine vollständige Entschädigung: Der Bankenverband, der hinter dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Kreditinstitute steht, muss demnach nicht die Einlagen in Höhe von 75 Mill. Euro ersetzen, die HRE Holding bei der havarierten Greensill Bank hinterlegt hatte. Lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen 100.000 Euro plus Zinsen muss der Verband auszahlen (Az. 21 O 352/21 (2)). Zuerst hatte das Nachrichtenportal “Finanz-Szene” über das Urteil berichtet.

Das Gericht verweist dabei auf das Statut des Einlagensicherungsfonds. “Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht”, heißt es in Paragraf 6 Nummer 19. Auch eine “Vertrauenshaftung”, die in speziellen Fällen möglich ist, sieht das Gericht für den Streitfall nicht. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds, auf den Bankkunden vertrauen, führt also laut Urteil nicht automatisch zu einem Anspruch auf Entschädigung.

Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig. Die Deutsche Finanzagentur, die hinter der HRE Holding steht, will über “weitere juristische Schritte” noch entscheiden. Die HRE Holding ist 2009 aus der gescheiterten Hypo Real Estate hervorgegangen. Für etwaige Verluste käme am Ende der Staat auf.

Der Bankenverband hatte eine andere Argumentation eingeschlagen: Die HRE Holding ist nach Auffassung des Verbands ein Finanzinstitut und eine Wertpapierfirma und besitzt somit keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wie aus dem Statut des Einlagensicherungsfonds hervorgeht. Der Erwerb von Wertpapieren führe allein noch nicht dazu, dass die HRE Holding sich als Finanzinstitut qualifiziert, schreibt das Gericht. Die Holding betreibe eine “Verwaltung eigenen Vermögens”, bilanziere die Wertpapiere im Anlagevermögen statt im Umlagevermögen und zeige nicht die Absicht, ein Umsatz generierendes Gewerbe zu betreiben.

Wertberichtigt Seite 2