Einlagensicherung muss zahlen
Von Anna Sleegers, Frankfurt
Auf den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken kommt eine Belastung in Milliardenhöhe zu. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag den Entschädigungsfall festgestellt hat, muss die Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) private Kundeneinlagen, die über die gesetzliche Sicherungsgrenze von 100000 Euro hinausgehen, erstatten.
Wie hoch die Belastung für den aus Umlagen der angeschlossenen Privatbanken gespeisten Fonds am Ende tatsächlich ausfällt, lässt sich noch nicht ohne Weiteres beziffern. Nach Angaben eines Sprechers rechnet man beim BdB mit einer gedeckten Summe von etwa 3 Mrd. Euro. Die Sicherungsgrenze pro Anleger liegt bei knapp 75 Mill. Euro. Dabei dürfte es sich in der Regel jedoch um einen theoretischen Wert handeln. Auf wie viele Anleger sich die gedeckten Einlagen verteilen, vermochte der Sprecher nicht zu sagen. Zudem kann die gesetzliche Absicherung in Einzelfällen auf bis zu 500000 Euro steigen, etwa wenn ein Anleger den Erlös aus einem Immobilienverkauf oder eine Abfindung bei dem Bremer Institut angelegt hat.
Wie es in der Mitteilung des BdB weiter heißt, wird sich der Einlagensicherungsfonds in Kürze auch im Namen der gesetzlichen Einlagensicherung mit den privaten Einlegern der Greensill Bank in Verbindung setzen. Im Rahmen der gesetzlichen Entschädigung ist eine Frist von sieben Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls vorgeschrieben, die der Einlagensicherungsfonds auf freiwilliger Basis ebenfalls einhalten werde. Über Wertpapierdepots könne weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen, hieß es in der Mitteilung weiter.
Schulterschluss der Städte
Keine Ansprüche aus der Einlagensicherung haben dagegen die Kommunen, die ihr Geld bei der Greensill Bank parkten, um den von immer mehr Banken und Sparkassen verlangten Verwahrentgelten zu entgehen. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, haben sich insgesamt 26 Kommunen, die alles in allem 255 Mill. Euro bei der Greensill Bank angelegt haben, zusammengeschlossen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.
Demnach erklärte die Stadt Monheim, die selbst 38 Mill. Euro im Feuer stehen hat, dass die Kommunen gemeinschaftliche Haftungsansprüche prüfen würden. Sie kreiden es der BaFin an, dass die kommunalen Finanzverantwortlichen zu spät über die seit Monaten laufenden Untersuchungen gegen das Institut informiert worden seien.
Einstweilen bleibt den Kommunen wie auch dem Einlagensicherungsfonds des BdB vor allem die Hoffnung auf die Arbeit des vom Amtsgericht Bremen bestellten Insolvenzverwalter Michael Frege von der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Im Vergleich mit anderen Branchen fallen die Insolvenzquoten bei Bankenpleiten mit 50% oder mehr recht hoch aus. Im Fall der Pleite der Deutschlandtochter der US-Bank Lehman Brothers gelang es Frege sogar, die Gläubiger komplett zu entschädigen, wovon auch der Einlagensicherungsfonds profitiert hatte. Zum Insolvenzverwalter bestellt worden war er auch bei der an Cum-ex-Geschäften zugrunde gegangenen Maple Bank.
CMS arbeitet nach eigenen Angaben bereits mit Hochdruck an dem Fall Greensill. Mit Frege und seinen Kollegen Charlotte Schildt und Joachim Kühne sei ein hochkarätiges Restrukturierungsteam aufgestellt worden. Da Insolvenzverfahren in Deutschland per Gesetz nicht öffentlich sind, könne CMS derzeit keine Details des Verfahrens öffentlich machen. Zur Sache selbst könnten Frege und sein Restrukturierungsteam frühestens in zwei Wochen Stellung nehmen.