Elektroautos zum Durchbruch verhelfen

Steuerliche Maßnahmen konkret in die Wege leiten - Hessische Landesregierung setzt klares Zeichen

Elektroautos zum Durchbruch verhelfen

Elektromobilität hilft dem Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig bietet Elektromobilität den deutschen Unternehmen die Chance, neue innovative Produkte für die globalen Märkte zu entwickeln, und sichert damit die Arbeitsplätze von morgen. Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, dass Deutschland nicht nur Leitanbieter, sondern auch Leitmarkt für Elektromobilität wird. Bis zum Jahr 2020 sollen auf deutschen Straßen 1 Million Elektrofahrzeuge unterwegs sein.Die deutsche Industrie hat in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und hochwertige und innovative Produkte geschaffen: Rund 30 Elektrofahrzeugmodelle deutscher Hersteller stehen in Kürze zur Verfügung. Die anfänglichen Prognosen der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) wurden damit sogar übertroffen. Wir sind daher auf gutem Wege, Deutschland mit seiner starken Industrie als Leitanbieter von Elektromobilität zu etablieren. Doch auch in Zukunft müssen die deutschen Unternehmen kräftig in Forschung und Entwicklung investieren. Nur so kann Deutschland auf den globalen Märkten bestehen.Die Erfolge Deutschlands als Leitanbieter von Elektroautos lassen sich derzeit noch nicht auf die angestrebte, führende Position bei den Verkaufszahlen übertragen. Ein Leitmarkt mit 1 Million Elektrofahrzeugen ist jedenfalls unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kaum zu erreichen. Denn Elektroautos finden hierzulande nur wenig Zuspruch bei den Autofahrern. Im Mai 2015 waren insgesamt nur gut 22 000 reine Elektroautos in Deutschland unterwegs. Demgegenüber machen Elektroautos in anderen Ländern wie zum Beispiel Norwegen inzwischen 20 % der Neuzulassungen aus.Auch die Niederlande haben eine deutlich höhere Verbreitung von Elektrofahrzeugen erreicht. Voraussetzung für diese Erfolge in anderen Ländern war allerdings eine staatliche Förderung. Mir ist sehr daran gelegen, die Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge endlich auch in Deutschland so günstig zu gestalten, dass private Autofahrer und Unternehmen wesentlich stärker als bisher auf elektrobetriebene Fahrzeuge umsteigen. Hohe AnschaffungskostenDoch an welcher Stellschraube drehen? Es gibt verschiedene Ursachen für die geringe Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Hierzu gehören beispielsweise die nach wie vor recht hohen Anschaffungskosten. Und auch vermeintliche technische Nachteile, wie zum Beispiel geringe Reichweiten und eine lange Aufladedauer, spielen eine Rolle. Daher ist es wichtig, längere Standzeiten der Elektroautos, etwa an der Arbeitsstätte des Arbeitnehmers, für den Ladeprozess zu nutzen.Das kostenlose oder verbilligte Aufladen im Betrieb löst heute allerdings einen lohnsteuerlichen Sachbezug aus. Auch dem Arbeitgeber entsteht zudem bürokratischer Aufwand für die Ermittlung und Versteuerung der Sachbezüge. Beides schafft wenig Anreize, entsprechende Ladevorrichtungen zur Verfügung zu stellen. Es ist also an der Zeit, stärkere steuerliche Anreize auf den Weg und damit mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. Politik muss es sich zur Aufgabe machen, gezielt finanzielle Anreize zu schaffen, um möglichst viele Menschen für die Elektromobilität zu gewinnen. Kein bürokratischer AufwandDie hessische Initiative zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität setzt genau hier an. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der mittlerweile vom Bundesrat beschlossen wurde, wird nämlich der geldwerte Vorteil aus dem kostenlosen oder verbilligten Aufladen privater Elektrofahrzeuge von Arbeitnehmern steuerfrei. Damit entfällt für den Arbeitnehmer die steuerliche Belastung und für den Arbeitgeber der daraus resultierende bürokratische Aufwand.Darüber hinaus will das Land Hessen mit seinem Gesetzentwurf betriebliche Investitionen in Elektrofahrzeuge und die Einrichtung entsprechender Ladevorrichtungen im Jahr der Anschaffung durch eine Sonderabschreibung steuerlich fördern. Dies soll zusätzliche Anreize für Unternehmen zum Erwerb von Elektrofahrzeugen schaffen. Die Höhe der Sonderabschreibung beträgt zunächst 50 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten und sinkt in den folgenden Jahren auf 20 % ab.Damit wollen wir vor allem ein schnelles Investitionsverhalten fördern. Bei unserer Strategie verfolgen wir den Ansatz, Arbeitnehmer und Unternehmen parallel zu fördern, um die Anreizwirkung über die kritische Schwelle zu bringen, ab welcher die beschriebenen Einschränkungen von Elektroautos nicht mehr allein die Kaufentscheidung beeinflussen.Nach all dem wird klar: In Deutschland kommen wir um eine weitergehende und auch staatliche Förderung nicht herum, wollen wir der Elektromobilität hierzulande zum Durchbruch verhelfen. Der Hessischen Landesregierung ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, mit ihrer Gesetzesinitiative zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität ein klares Zeichen zu setzen. Die Bundesländer stehen gemeinsam hinter dem Ziel der steuerlichen Förderung der Elektromobilität und werden die entstehenden Steuermindereinnahmen mittragen.Die Ausschüsse des Bundesrates haben den Gesetzentwurf inhaltlich weiter spezifiziert. Die Sonderabschreibung wird nur für neue und nach dem Elektromobilitätsgesetz bevorrechtigte Fahrzeuge gewährt. Dies macht die Förderung insgesamt zielgenauer und vermeidet Mitnahmeeffekte. An die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag gewandt, sage ich deshalb ausdrücklich: Lassen Sie uns nun gemeinsam die von Vielen geforderten steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität konkret in die Wege leiten, damit sich die Rahmenbedingungen schon bald verbessern und wir Deutschland auch als globalen Leitmarkt von Elektromobilität etablieren können.—Von Thomas Schäfer Hessischer Finanzminister