Erneut Aufschub für PSD2-Regeln
dpa-afx Frankfurt – Die strengeren Sicherheitsbestimmungen für das Bezahlen per Kreditkarte im Internet greifen in vollem Umfang erst ab dem 15. März 2021. Die Finanzaufsicht BaFin gewährt eine weitere Schonfrist. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht von “Börse Online”. “Wir wollen damit den Beteiligten ein sicheres Hochfahren ihrer neu implementierten Systeme ermöglichen”, sagte er. Bei der Einführung neuer IT-Systeme gebe es erfahrungsgemäß oft Anlaufschwierigkeiten.Eigentlich gilt die Pflicht zur “starken Kundenauthentifizierung” nach der EU-Richtlinie PSD2 bereits seit dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet. Statt nur die Daten der Kreditkarte beim Online-Shopping einzugeben, müssen Verbraucher nach den neuen Regeln zum Beispiel per Passwort oder TAN nachweisen, dass sie der rechtmäßige Inhaber der Karte sind.Doch weil mancher Anbieter Probleme mit der Umsetzung der “Zwei-Faktor-Authentifizierung” hat, gab es bereits einmal Aufschub von der BaFin bis Ende 2020. Zum 1. Januar 2021 sollten die neuen Regeln nach bisheriger Planung greifen. Nun gilt ein Stufenmodell: Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die Zwei-Faktor-Authentifizierung ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 greifen.