ESMA legt Regeln für Retail-Derivate vor

Börsen-Zeitung, 28.3.2014 ck Frankfurt - Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat ihre Vorschläge für Wohlverhaltensregeln vorgelegt, an die sich Emittenten und Vertreiber von Retail-Derivate halten sollen. Den Aufsehern zufolge soll die...

ESMA legt Regeln für Retail-Derivate vor

ck Frankfurt – Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat ihre Vorschläge für Wohlverhaltensregeln vorgelegt, an die sich Emittenten und Vertreiber von Retail-Derivate halten sollen. Den Aufsehern zufolge soll die Branche Vorkehrungen treffen, durch die potenzielle Anlegerschäden angegangen werden und gewährleistet wird, dass die Interessen der Anleger während des gesamten Lebenszyklus eines strukturierten Retail-Produkts angemessen berücksichtigt werden. So sollen die Emittenten beim Entwurf von Produkten sicherstellen, dass sie den finanziellen Bedürfnissen, Anlagezielen, Kenntnissen und der Erfahrung des Zielmarkts nachkommen. Die Wahl der den Produkten zugrundeliegenden Assets müsse sich vor allem nach den Bedürfnissen des Zielmarkts richten und nicht nach internen Bedürfnissen, etwa dem Abladen von Assets oder Verbindlichkeiten aus den eigenen Bilanzen oder Handelsbüchern. Sowohl beim Entwurf eines Produkts als auch bei seiner Bewertung und Bepreisung sollen die Emittenten die Interessen der Anleger berücksichtigen. Die Vorschläge der ESMA können unter http://www.esma.europa.eu/content/Structured-Retail-Products-Good-practices-product-governance-arrangements eingesehen werden.