ESMA verpasst Scope Geldstrafe
Mangelnde Sorgfalt bei ihren Pfandbrief-Ratings werfen die Aufseher der ESMA der Ratinggesellschaft Scope vor und belegen sie mit einer Geldstrafe von 640 000 Euro. Die Missstände liegen fünf Jahre zurück und seien längst abgestellt, entgegnen die Berliner. fir Frankfurt – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Berliner Ratingagentur Scope wegen Verfehlungen in ihren Verfahren zu einer Geldstrafe von 640 000 Euro verdonnert. Die Aufseher sehen es als erwiesen an, dass die Gesellschaft vor einigen Jahren in Pfandbrief-Ratings gegen die europäische Verordnung über Ratingagenturen (CRAR) verstoßen hat. Demnach hat sich Scope 2015 zwar zur Anwendung einer entsprechenden Vorgehensweise, der Covered Bonds Methodology (CBM), verpflichtet, sich aber in jenem Jahr in 559 von 622 Pfandbrief-Ratings nicht gänzlich daran gehalten. Die nicht systematische Anwendung der Methodik hat die ESMA mit einer Strafe von 550 000 Euro belegt.Weitere 90 000 Euro stellt sie in Rechnung, weil Scope Veröffentlichungspflichten zu ihrer CBM nicht nachgekommen ist. Die Agentur hatte 2016 Änderungen an der Methode vorgenommen, dies aber nicht wie gemäß CRAR erforderlich kommuniziert. So beklagt die ESMA, darüber nicht informiert worden zu sein. Auch die Stakeholder seien nicht eingebunden und zur Konsultation eingeladen worden. “In beiden Fällen beging Scope die Verstöße fahrlässig und kam nicht der besonderen Sorgfalt nach, die von einer Ratingagentur als professionellem Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor erwartet wird”, resümiert die ESMA.Die Gescholtene beruft sich darauf, die vor fünf Jahren aufgetretenen Mängel längst beseitigt zu haben. Scope habe unbeabsichtigterweise die EU-Gesetzgebung zu Ratingagenturen anders ausgelegt als die ESMA. Seit Jahren, genauer seit 2016, seien die festgestellten Probleme aber vollständig behoben und die internen Kontrollen zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verstärkt worden, erklärte die Gesellschaft in einer Mitteilung am Donnerstag.Keines der Covered-Bond-Ratings sei demnach davon beeinträchtigt. Für eine Geldbuße seien finanzielle Vorkehrungen getroffen worden, hieß es. “Scope überwacht und verstärkt kontinuierlich seine internen Kontrollen und hat seine Analyse- und Unterstützungsprozesse so fein abgestimmt, dass sie den Vorgaben der ESMA bestmöglich entsprechen. Die Priorität von Scope ist die vollständige Einhaltung der europäischen Regulierung für Ratingagenturen”, teilten die Berliner mit. Klage vor Berliner Landgericht Die Strafe steht Scope zufolge in keinem Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin, das nun gegen die Ratingagentur beschieden wurde. Die Klägerin hatte vor Jahren eine Anleihe des Kreuzfahrtschiffs “MS Deutschland” gezeichnet und ihr Geld verloren. Dabei habe sie sich bei ihrer Investmententscheidung auf das positiv ausgefallene Bonitätsurteil von Scope verlassen, führte sie ins Feld. Die 11. Zivilkammer des Landgerichts betrachtete das Rating als fehlerhaft und sprach der Frau die Erstattung des Schadens in Höhe von 6 000 Euro zu, wie das “Handelsblatt” am Donnerstag berichtete. Ein Scope-Sprecher verwies darauf, dass Ende April eine andere, nämlich die 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zu einer abweichenden Einschätzung gekommen sei und die Klage abgewiesen habe.