ESMA will britische Clearinghäuser erreichbar halten

Börsen-Zeitung, 24.11.2018 dm Frankfurt - Die Europäische Marktaufsicht ESMA hat am Freitag erklärt, sie unterstütze eine temporäre und unter Bedingungen gewährte Anerkennung britischer Regulierung durch die Europäische Kommission im Fall eines...

ESMA will britische Clearinghäuser erreichbar halten

dm Frankfurt – Die Europäische Marktaufsicht ESMA hat am Freitag erklärt, sie unterstütze eine temporäre und unter Bedingungen gewährte Anerkennung britischer Regulierung durch die Europäische Kommission im Fall eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der EU. Die Kommission hat in einem Mitte November vorgelegten Notfallplan angekündigt, sicherzustellen, dass es keine Unterbrechung im zentralen Clearing von Finanzderivaten gebe, sollte Großbritannien ohne Vereinbarung mit der EU aus der Gemeinschaft austreten. Die ESMA habe bereits begonnen, britische zentrale Gegenparteien anzusprechen, damit diese entsprechende Vorbereitungen treffen. Ziel sei, dass EU-Clearingmitglieder auch nach dem 30. März 2019 weiter Zugang zu britischen Clearinghäusern und Handelsplattformen haben, solange alle Bedingungen der EU-Derivateverordnung Emir und weitere Bedingungen erfüllt sind. Clearinghäuser treten in Wertpapiertransaktionen zwischen zwei Gegenparteien und übernehmen dabei auch Ausfallrisiken.Der internationale Zentralverwahrer Euroclear bemüht sich laut Bloomberg ferner darum, dass die ESMA bei einem harten Brexit weiterhin die Abwicklung irischer Aktien über Euroclear UK & Ireland (Crest) in London erlaubt. Der irische Markt hat keinen eigenen Abwickler, diese Aufgabe übernimmt deshalb Crest. Die Mehrländerbörse Euronext, der die irische Börse gehört, favorisiert laut Bloomberg zudem längerfristig die Verlagerung des Aktien-Settlements nach Brüssel. Irische Staatsanleihen wiederum werden über die Euroclear Bank in Brüssel abgewickelt.