Etappensieg bei EU-Einlagensicherung

Deutsche Bedenken werden vom niederländischen Ratsvorsitz berücksichtigt

Etappensieg bei EU-Einlagensicherung

fed Brüssel – Die Bundesregierung hat bei den Vorarbeiten für eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung einen Etappensieg errungen. Die Niederländer wollen über die Widerstände aus Deutschland und einigen anderen EU-Ländern gegen einen gemeinsamen Schutz der Sparguthaben durch eine europäische Einlagensicherung (EDIS) nicht einfach hinweggehen. In einem internen Arbeitspapier, das zwar rechtlich nicht verbindlich, wohl aber politisch bedeutsam ist, werden einige Vorbehalte aus Berlin aufgegriffen.Bei dem Papier, das der Börsen-Zeitung vorliegt, handelt es sich um den Entwurf für den “Fortschrittsbericht”, mit dem die Niederländer die Arbeiten an dem Gesetzesvorschlag Ende Juni an die Slowaken abgeben werden. Darin werden zunächst einmal weitere Studien verlangt: “Die EU-Präsidentschaft meint, dass detailliertere quantitative Analysen von der EU-Kommission ausgearbeitet werden sollten – für alle vorgesehenen Phasen und zu zentralen Elementen des Vorschlags, inklusive möglichen alternativen Optionen.” Dieser Passus dürfte der Bundesregierung gefallen, schließlich hat sie sich wiederholt beschwert, dass die EU-Kommission keine aktualisierte Folgenabschätzung präsentiert hat.Mehrere Staaten “haben ernsthafte Zweifel gegenüber dem Ansatz der EU-Kommission und deren Schlussfolgerungen geäußert”, heißt es weiter im Entwurf. Sie verlangten eine Ex-ante-Klärung der Auswirkungen und den Vergleich mit Alternativen, zum Beispiel mit der Pflicht nationaler Sicherungssysteme, sich im Ernstfall Kredit zu gewähren. Um “eine belastbare Grundlage für eine gemeinsame Position zu haben”, poche der Ratsvorsitz daher auf zusätzliche Vorarbeiten.Ebenfalls sehr zufrieden sein dürfte die Bundesregierung mit der Ansage der Niederländer in Reaktion auf den Streit über die richtige Rechtsgrundlage. “Die Ratspräsidentschaft ist der Ansicht, dass – ähnlich wie bei den Beratungen über den Abwicklungsmechanismus SRM – die Möglichkeit einer passgenauen zwischenstaatlichen Vereinbarung sondiert werden sollte.” Dieses politische Format wäre Deutschland hochwillkommen, würde es doch Einstimmigkeit erforderlich machen und damit Berlin ein Veto sichern. Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) nimmt das Papier zum erneuten Anlass, die EU-Kommission aufzufordern, sich beim Thema Einlagensicherung zu bewegen und “auch andere Optionen zu prüfen”. “Kritik an EDIS und der gewählten Rechtsgrundlage kommt inzwischen aus einer Reihe von Ländern”, betont BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann.—– Wertberichtigt Seite 6