EU-Aktionärsrichtlinie gilt ab September

Brüssel schmettert Forderung nach Aufschub ab

EU-Aktionärsrichtlinie gilt ab September

ahe Brüssel – Eine breite Allianz von europäischen Finanzverbänden ist in Brüssel mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Umsetzung der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie noch einmal um ein Jahr hinauszuschieben. In einem Brief, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt, hat die EU-Kommission jetzt klargestellt, dass die Vorgaben der Shareholder Rights Directive (SRD) II trotz der neuen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wie geplant ab dem 3. September gelten. Die Brüsseler Behörde beendete damit eine wochenlange Auseinandersetzung zwischen der Finanzindustrie und Anlegerschützern. Es habe ausreichend Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten, hieß es in dem Schreiben an elf europäische Banken- und Kapitalmarktverbände.Die Kommission weist in ihrer Entscheidung darauf hin, dass die Richtlinie die Kommunikation zwischen Emittenten und Anteilseignern und die Ausübung von Aktionärsrechten bei Hauptversammlungen verbessern solle. Während des aktuellen Corona-Lockdowns und auch in naher Zukunft sei das Erreichen dieser Ziele besonders wichtig, da die Aktionäre häufig nur aus der Ferne an Hauptversammlungen teilnehmen könnten. – Bericht Seite 2