EU bereitet Detailvorgaben für Bankkonten vor

Standardisierte Gebührenlisten sollen Anbieterwechsel erleichtern

EU bereitet Detailvorgaben für Bankkonten vor

fed Brüssel – Die EU-Kommission mischt sich stärker in den unbaren Zahlungsverkehr ein, indem sie detaillierte Vorgaben für Bankkonten plant. EU-Kommissar Michel Barnier will voraussichtlich im März ein Gesetzespaket auf den Weg bringen. Es zielt – nicht zuletzt angesichts unterschiedlicher Preise in der EU – darauf, Kunden den Anbieterwechsel zu erleichtern und den Anspruch für jeden auf grundlegende Zahlungsverkehrsdienste zu garantieren.Im aktuellen Entwurf einer EU-Verordnung über den Kontowechsel, der der Börsen-Zeitung vorliegt, schlägt die EU-Kommission eine standardisierte Terminologie und, darauf aufbauend, obligatorische Gebührenlisten der Banken vor. Nationale Aufsichtsbehörden sollen in Kooperation mit der EU-Aufsicht EBA Begriffe und Definitionen festlegen, damit Verbraucher besser verstehen, für welche Services sie Geld bezahlen. “Die Anbieter sollen ihren Kunden eine Liste von Dienstleistungen entsprechend der Terminologie vorlegen”, heißt es im Entwurf, “und für jeden Service die Gebühren ausweisen.” Produktpakete müssen sich aufschnüren lassen – der Kunde soll die Möglichkeit haben, nur das Bankkonto zu wählen. Dabei pocht die EU-Behörde auf transparente Darstellung aller Gebühren – separat und insgesamt.Die EU-Staaten wiederum werden in die Pflicht genommen, mindestens für einen unabhängigen, aktuellen Konto-Gebührenvergleich im Internet zu sorgen. Zudem wird ein Glossar gefordert. Die EU-Kommission betont bei aller Standardisierung einzelner Elemente aber, dass sie Banken nicht abhalten will, ihre Angebote zu differenzieren.Brüssel bereitet außerdem konkrete Auflagen für den Kontowechsel vor, etwa was die Benachrichtigung aller Beteiligten von Daueraufträgen angeht. In einer flankierenden EU-Richtlinie wird schließlich das Recht auf ein Basiskonto präzisiert – und die Pflichten, die sich daraus für die Banken ergeben.—– Bericht Seite 3