EU bereitet Regeln für Covered Bonds vor

Brüssel strebt einheitliche Definition an

EU bereitet Regeln für Covered Bonds vor

fed Frankfurt – Die EU-Kommission will den Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) in Europa harmonisieren. In einer EU-Richtlinie und in einer EU-Verordnung, deren aktuelle Entwürfe der Börsen-Zeitung vorliegen, zeigt sich die EU-Behörde davon überzeugt, dass eine Angleichung der sehr unterschiedlichen nationalen Vorgaben maßgeblich zur Entwicklung des Covered-Bond-Markts beitragen könnte.Ausgangspunkt der Brüsseler Überlegungen ist die Einschätzung, dass “gedeckte Schuldverschreibungen in der Finanzkrise verglichen mit anderen Finanzierungsinstrumenten gut abgeschnitten haben”. Sie hätten sich als stabile Finanzierungsquelle in Zeiten erwiesen, in denen andere Kanäle austrockneten. Zugleich stellt die EU-Kommission fest, dass die nationalen Märkte für diese Form der Anleihen sehr unterschiedlich ausgebildet seien. “In einigen EU-Staaten sind sie sehr bedeutend, in anderen weniger.” Zudem sei in der EU nicht geklärt, was überhaupt eine gedeckte Schuldverschreibung ist – obwohl diese Finanzierungen gleichzeitig von einer Vorzugsbehandlung bei der Bemessung des aufsichtsrechtlichen Kapitals profitierten. EU-Verordnung und RichtlinieVor diesem Hintergrund schlägt die EU-Kommission einen zweigleisigen Ansatz vor. Eine neue EU-Verordnung soll die für Covered Bonds relevanten Passagen der EU-Kapitalverordnung (Capital Requirement Regulation, CRR) anpassen. Konkret geht es darum, den Artikel zu ändern, in dem beschrieben wird, wie ein Covered Bond besichert sein muss, damit für ihn weniger Eigenkapital hinterlegt werden muss als für andere Finanzinstrumente. Künftig sollen etwa Schuldverschreibungen, die durch bestimmte Formen hypothekenbesicherter Wertpapiere gedeckt sind, keine aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung mehr erhalten. HarmonisierungUnterdessen zielt die parallel aufgesetzte EU-Richtlinie darauf ab, die nationalen Regime anzugleichen. Die Tatsache, dass es sehr unterschiedliche nationale Rahmen gebe und in einigen Mitgliedstaaten sogar überhaupt keine Vorgaben, “schaffe Hindernisse für die Entwicklung eines wirklich integrierten Binnenmarkts für gedeckte Schuldverschreibungen auf Basis einer gemeinsam akzeptierten Definition, durch die erst ein angemessenes Niveau des Anlegerschutzes möglich ist”, heißt es in den Erwägungsgründen der EU-Direktive. “Daher ist es notwendig, die nationalen Regime zu harmonisieren.” Die vorgeschlagene EU-Richtlinie startet denn auch mit einer expliziten Definition von Covered Bonds als “Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut begeben und durch einen geschützten Pool von Wertpapieren besichert sind, auf den die Investoren des Covered Bond direkten Rückgriff als vorrangige Gläubiger haben”. Des Weiteren sieht die EU-Richtlinie die Bedingung eines doppelten Regresses – auf das ausgebende Institut und auf den Sicherungspool – vor. Dem folgen Vorgaben für die als Sicherheiten zulässigen Wertpapiere, die Transparenz- und Kontrollvorgaben für den Pool und die Liquiditätsanforderungen. Schließlich wird geklärt, welche Rolle die EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA bei der Überprüfung der Erfordernisse spielen soll.