EU-Broker dürfen weiterhin in Zürich handeln

Börsen-Zeitung, 18.12.2018 fed Frankfurt - EU-Wertpapierfirmen dürfen über Silvester 2018 hinaus Aktien und andere Anteilscheine an Schweizer Börsen handeln - zumindest bis Sommer nächsten Jahres. Die EU-Kommission hat die Anerkennung der...

EU-Broker dürfen weiterhin in Zürich handeln

fed Frankfurt – EU-Wertpapierfirmen dürfen über Silvester 2018 hinaus Aktien und andere Anteilscheine an Schweizer Börsen handeln – zumindest bis Sommer nächsten Jahres. Die EU-Kommission hat die Anerkennung der Gleichwertigkeit (Äquivalenz) um sechs Monate verlängert. Die EU-Behörde reagierte damit auf den Schweizer Bundesrat, der eine im Herbst erzielte Verständigung über ein institutionelles Rahmenabkommen in eine erneute Konsultationsrunde geschickt hat.Eigentlich hatte die EU-Kommission erwartet, dass die Regierung in Bern den gesetzgebenden Institutionen der Schweiz das Rahmenabkommen zur Annahme empfiehlt – und damit den Prozess der Verabschiedung vorantreibt. Da es allerdings Widerstände gegen diese Rahmenvereinbarung gibt, die die Beziehungen der Schweiz zur EU in eine neue Form überführt, stellt der Bundesrat sich noch nicht hinter das Abkommen. Ein solcher Schritt wäre laut EU-Kommissar Johannes Hahn aber notwendig, soll die EU im Frühjahr die Äquivalenz erneut verlängern.—– Kommentar auf dieser Seite- Bericht Seite 3