EU einig über Gebühren bei Kartenzahlungen

Strengere Vorgaben für geschäftliche Nutzung

EU einig über Gebühren bei Kartenzahlungen

fed Brüssel – Verbraucher in Europa werden künftig, wenn sie mit Karte zahlen, nicht mit mehr als 0,2 % (Debit) beziehungsweise nicht mit mehr als 0,3 % (Kredit) der Transaktionssumme belastet. Die Unterhändler des EU-Parlaments und des EU-Ratsvorsitzes als Sprecher der nationalen Regierungen verständigten sich in der Nacht zum Donnerstag auf eine gesetzliche Regelung. Ihr waren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Streitfälle zwischen der EU-Kommission und Mastercard sowie Visa vorausgegangen, bei denen sich die jetzt festgeschriebenen Schwellenwerte bereits abgezeichnet haben.Konkret bezieht sich die Deckelung auf die multilaterale Interbankengebühr (Multilateral Interchange Fee, MIF) – also jenes Entgelt, das die kartenausgebende Bank der Bank des Händlers, bei dem ein Kunde einkauft, in Rechnung stellt. Weil diese Gebühr für den Kunden unsichtbar ist, sieht sich die Politik in der Pflicht, einzugreifen und eine Höchstgrenze vorzugeben, um zu verhindern, dass sich die Banken auf Kosten von Händlern und Verbrauchern bereichern. In vielen EU-Staaten lagen die Interbankengebühren in der Vergangenheit deutlich über den Schwellenwerten. So betrug das Entgelt für Visa-Kreditkarten-Transaktionen zuletzt beispielsweise – nach EU-Berechnungen – in Deutschland mehr als 1,6 %.Der EU-Kompromiss sieht nun vor, dass sechs Monate nach der endgültigen Verabschiedung der Texte – also voraussichtlich von Dezember 2015 an – für alle grenzüberschreitenden plastikgestützten Transaktionen innerhalb der EU die beteiligten Banken einander nur noch 0,2 % respektive 0,3 % in Rechnung stellen dürfen. Für inländische Transaktionen gilt zwar eine kompliziertere Vorgabe, die sich auf die gewichtete Durchschnittstransaktion bezieht – die aber letztlich auf die gleiche Deckelung hinausläuft. Ausnahme American ExpressAllerdings gibt es zwei wichtige Ausnahmen: Einerseits werden die Entgelte von Drei-Parteien-Zahlungssystemen wie bei American Express zunächst nicht einbezogen, da sich hier keine Interbankengebühr im engeren Sinne feststellen lässt. Nach drei Jahren sollen zumindest jene Transaktionen, bei denen sich diese Zahlungssysteme analog zu Vier-Parteien-Strukturen verhalten, ebenfalls den Vorgaben unterworfen werden. Die zweite Ausnahme betrifft Karten für die geschäftliche Nutzung (Commercial Cards). Die EU verschärft hier die Bedingungen, um Umgehungen der Regeln durch “unechte Business Cards” vorzubeugen. So werden künftig nur noch jene Kredit- und Debitkarten als Geschäftskarten akzeptiert, bei denen das unterliegende Konto direkt auf das Unternehmen eingetragen ist. Selbst wenn also etwa Manager eine Karte im Wesentlichen für Spesen benutzen, aber sie persönlich Inhaber des Kontos sind, auf das die Ausgaben gebucht werden, müssen die Interbankenentgelte gedeckelt werden.