Finanzmarktregulierung

EU einigt sich über Anti-Geldwäsche-Regeln

Neue Regeln im Kampf gegen Geldwäsche erfassen auch Fußballklubs, Anbieter von Krypto-Assets und Händler von Luxusgütern. Wo die neue EU-Behörde ihren Sitz haben wird, ist aber noch offen.

EU einigt sich über Anti-Geldwäsche-Regeln

EU einig bei Anti-Geldwäsche-Regeln

Einzig die Entscheidung über künftigen Sitz der geplanten Aufsichtsbehörde bleibt offen – 10.000 Euro Bargeldgrenze

Europas Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung werden geschärft. Künftig werden auch Händler von Luxusautos und Kunstwerken sowie Profi-Fußballklubs strengeren Sorgfaltsregeln unterstellt. Zudem wird die Fragmentierung der Aufsicht durch eine eigene europäische Behörde aufgehoben.

fed Frankfurt

Die Schärfung der Regeln für Banken und andere Unternehmen, die mit großvolumigen Finanztransaktionen zu tun haben, ist unter Dach und Fach. Unterhändler der nationalen Regierungen im Rat und des EU-Parlaments verständigten sich in der Nacht zu Donnerstag auf drei Verordnungen und eine Richtlinie. Damit löst die belgische Ratspräsidentschaft erstmals ihre Ansage ein, die Schlussverhandlungen (Triloge) von noch laufenden Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen. Belgiens Finanzminister Vincent Van Peteghem ist zuversichtlich, dass das Gesetzespaket die Art und Weise verbessere, wie die nationalen Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche zusammenarbeiten.

Zustimmung ist Formsache

Formell müssen nun noch das Plenum des EU-Parlaments und die nationalen Regierungen (im Kreis der Ständigen Vertreter) zustimmen, aber beide Bestätigungen gelten als sicher. Alles andere als eine Formsache ist hingegen ein Punkt, den die Trilogparteien ausgeklammert haben, nämlich die Entscheidung über den Sitz der künftigen europäischen Aufsichtsbehörde, mit der Europas Gesetzgeber auf die Zersplitterung der behördlichen Praxis in den Mitgliedstaaten reagiert. Am 30. Januar sind Anhörungen der Bewerber vorgesehen, zu denen unter anderem Frankfurt, Paris, Wien und Brüssel gehören. Eine Entscheidung wird Mitte Februar oder im März erwartet. Den Zuschlag erhält die Stadt, die eine Mehrheit der 54 Stimmberechtigten, jeweils hälftig aus EU-Parlament und Rat, erhält.

Fußballklubs im Fadenkreuz

Durch die neuen Vorgaben wird der Kreis derer, die zur Einhaltung der Geldwäsche-Vorschriften verpflichtet sind, auf Fußballprofis und Spielervermittler erweitert, ebenso wie auf Händler von Luxusgütern und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten. Auch wird eine Meldepflicht für Transaktionen mit hochwertigen Gütern wie etwa Yachten eingeführt. Und besonders vermögende Kunden sollen künftig einer vertieften Due Diligence durch Finanzdienstleister unterliegen. Ausgedehnt wird zudem die Definition "politisch exponierter Personen", etwa auf Verwandte von Regierungsmitgliedern.

In den Geltungsbereich der Gesetzgebung werden gezielte Sanktionen aufgenommen. Zudem werden die Regelungen, die den wirtschaftlichen Eigentümer (Beneficial Owner) angehen, harmonisiert. Die Register für diese wirtschaftlichen Eigentümer sollen strenger geführt werden. Der Zugang zu diesen Registern wird für Journalisten und die Zivilgesellschaft erleichtert. Im Kryptosektor sollen in Zukunft dieselben Regeln und Pflichten in Bezug auf den Kampf gegen Geldwäsche gelten wie in der traditionellen Finanzbranche. Schließlich wird eine einzige Anlaufstelle für Financial Intelligence Units  – also für die zentralen Stellen, die mit der Beobachtung finanzieller Transaktionen beauftragt sind  – geschaffen, um Zugang zu Informationen über Immobilienbesitzer zu erhalten.

Der geplanten EU-Behörde (Anti Money Laundering Authority) werden weitreichende Kompetenzen übergeben. Ihr werden Möglichkeiten der direkten Kontrolle eingeräumt, sie darf im Falle von Marktversagen eingreifen, Verfahren einleiten. Die AMLA koordiniert zudem die Arbeit der nationalen Stellen.

Umstrittenes Cash-Limit

Schließlich wird das Verbot von Bargeldzahlungen beschlossen, die den Betrag von 10.000 Euro überschreiten. Gerade diese letztgenannte Entscheidung war bis zuletzt umstritten. "Man sollte den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln", mahnt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Eine 10.000-Euro-Grenze "hätte nicht sein müssen". Gleichzeitig würdigt Ferber das Gesetzespaket als "einen großen Schritt hin zu einer effektiveren Geldwäschebekämpfung".

Beifall von mehreren Fraktionen

Zustimmend äußert sich auch der grüne Europaabgeordnete Rasmus Andresen: "Das ist ein guter Tag im Kampf gegen Finanzkriminalität." Ihm zufolge könnten sich nun Anwälte und Notare, so sie hilfreich bei der Schaffung undurchsichtiger Firmenkonstrukte und Beteiligungen seien, "von nun an nicht mehr pauschal auf das Berufsgeheimnis berufen und Auskünfte gegenüber Ermittlungsbehörden verneinen". Anders als Ferber heißt er auch das künftige Bargeldlimit willkommen: "Die neu angezogene Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ist endlich eingeführt worden, nachdem insbesondere Deutschland seinen Widerstand dagegen aufgegeben hat." Bargeld sei "das größte Einfallstor für Geldwäsche".

Eine ähnliche Position vertritt der finnische Sozialdemokrat Eero Heinäluoma: Angesichts der Bedeutung von Cash-Zahlungen für Geldwäsche und Terrorfinanzierung werde das Verbot von Transaktionen oberhalb des Schwellenwerts von 10.000 Euro effiziente Kontrollmaßnahmen bei hochvolumigen Transfers möglich machen. Sein niederländischer Parteikollege lobt, dass künftig "Weiß-Kragen-Kriminelle" nicht mehr ihre Gelder durch den Kauf und Verkauf von privaten Flugzeugen und Schiffen waschen könnten.

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