EU-Einigung über Neuordnung der Benchmarkregeln
ahe Brüssel – Die europäischen Gesetzgeber haben sich auf Änderungen in der Benchmark-Verordnung verständigt, die die EU insbesondere auf ein Ende des London Interbank Offered Rate (Libor) vorbereiten sollen. Die EU-Kommission soll demnach die Befugnis erhalten, gegebenenfalls “kritische” Benchmarks zu ersetzen, die Finanzinstrumente und -kontrakte mit einem Durchschnittswert von mindestens 500 Mrd. Euro beeinflussen und somit die Stabilität der Finanzmärkte in ganz Europa beeinträchtigen könnten. Auch andere Benchmarks, deren Einstellung einen erheblichen und nachteiligen Einfluss auf die Marktstabilität haben würde, können demnach ersetzt werden. EU-Marktteilnehmer können noch bis Ende 2023 Benchmarks aus Drittstaaten verwenden. Eine Verlängerung um maximal zwei Jahre wäre möglich. Eine Nutzung bis Ende 2025 war zuvor auch von der europäischen Finanzwirtschaft gefordert worden. Die politische Einigung der Verhandler muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden.Die britische Financial Conduct Authority, die Aufsichtsbehörde des Libor, hatte 2017 angekündigt, diesen Benchmark ab Ende 2021 nicht mehr zu unterstützen. Erwartet wurde bisher eine Einstellung kurze Zeit danach. Ein genaues Datum gibt es aber noch nicht. Der Administrator dieses Geldmarktleitsatzes, auf den sich weltweit Vermögenswerte von vielen Billionen Dollar beziehen, denkt zurzeit darüber nach, den Stichtag um anderthalb Jahre zu verschieben.