EU-Einlagensicherung braucht Zeit
Deutschland hat bei den Beratungen über eine europäische Einlagensicherung erneut einen Etappensieg erzielt. Die EU-Finanzminister verständigten sich darauf, dass zunächst Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken ergriffen werden müssen, bevor über eine Vergemeinschaftung des Sparerschutzes verhandelt wird.fed Brüssel – Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellte am Freitag heraus, dass “erst einmal Risiken reduziert werden müssen, bevor wir weitere Schritte für eine Risikoteilung in Angriff nehmen”. Er signalisierte, dass er zufrieden sei mit der jüngsten Entwicklung bei den Verhandlungen über die geplante Europäische Einlagensicherungs-Richtlinie (EDIS). Schäubles Amtskollegen haben in dem nun gebilligten Fahrplan zwei wesentliche Wünsche Deutschlands berücksichtigt.Zum einen wird in dem Dokument, dass der niederländische EU-Ratsvorsitz unter Finanzminister Jeroen Dijsselbloem ausgearbeitet hat, nicht mehr darauf bestanden, dass “parallel” über Risikoreduzierung und Risikoteilung verhandelt wird, sondern “in angemessener Reihenfolge”. Im Text wird dies konkretisiert: “Verhandlungen auf politischer Ebene werden beginnen, sobald ausreichend Fortschritte bei den Maßnahmen zur Risikoreduzierung erreicht worden sind.” Konkret soll Brüssel noch im laufenden Jahr Gesetzesentwürfe präsentieren, und zwar für ausreichend bail-in-fähiges Kapital (MREL/TLAC), zur Harmonisierung der nationalen Insolvenzregime und der Rangfolge der Bedienung von Gläubigern im Ernstfall sowie zur Begrenzung nationaler Sonderregeln bei den Kapitalanforderungen.Im Gegenzug zeigt sich Deutschland bereit, im Herbst die Beratungen über eine gemeinsame finanzielle Absicherung (“Backstop”) für den EU-Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) zu starten – allerdings unter der zusätzlichen Bedingung, dass alle Euro-Länder bis dahin die von ihnen versprochene Brückenfinanzierung organisiert haben.Zum Zweiten nimmt der Text ausdrücklich den – von Deutschen und Finnen geäußerten – Wunsch auf, die geplante gemeinsame Einlagensicherung nicht auf den Binnenmarktartikel des EU-Vertrags zu berufen, sondern auf eine zwischenstaatliche Vereinbarung. An der entscheidenden Stelle heißt es: “Der Rat nimmt Kenntnis davon, dass Mitgliedstaaten die Absicht haben, sich auf eine zwischenstaatliche Vereinbarung zu gründen, wenn sie Verhandlungen über die EU-Einlagensicherung starten.” Das Pikante daran: Wird der erstgenannte Weg eingeschlagen, reicht eine qualifizierte Mehrheit. Für ein “Intergovernmental Agreement” hingegen ist Einstimmigkeit notwendig. Deutschland hätte somit ein Veto.”Der Absatz ist sehr wichtig”, erklärte Schäuble. Viele teilten die deutsche Position, berichtete der Bundesfinanzminister. Diplomaten melden, dass Finnland in Sachen Einlagensicherung an der Seite Deutschlands steht. Die Niederlande ist ebenfalls ein potenzieller Verbündeter, da sich das Parlament kritisch zu einer Vergemeinschaftung geäußert hat – auch wenn Finanzminister Dijsselbloem in seiner Rolle als Eurogruppenchef sich für EDIS ausgesprochen hat.Slowenien und der Slowakei werden Sympathien für die deutsche Position nachgesagt. Frankreich steht quasi in der Mitte, die Banken sind eher auf deutscher Seite, der Regierung schwebt eine gewisse Europäisierung (Rückversicherungssystem) vor. Italien sowie die Programmländer im Süden sind derweil die stärksten Verfechter einer Vergemeinschaftung. Dass sie sich nicht lauter bemerkbar machen, hat damit zu tun, dass sie dann mit einer – ihnen unangenehmen – Diskussion über den Abschied von der Nullgewichtung von Staatsanleihen rechnen müssen.