EU-Gericht erklärt Bail-in für rechtens

Börsen-Zeitung, 20.7.2016 ahe/fed Brüssel/Frankfurt - Die EU-Kommission darf die Genehmigung von Staatsbeihilfen für angeschlagene Banken durchaus davon abhängig machen, dass Anteilseigner und nachrangige Gläubiger an den Kosten beteiligt werden....

EU-Gericht erklärt Bail-in für rechtens

ahe/fed Brüssel/Frankfurt – Die EU-Kommission darf die Genehmigung von Staatsbeihilfen für angeschlagene Banken durchaus davon abhängig machen, dass Anteilseigner und nachrangige Gläubiger an den Kosten beteiligt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof geurteilt und damit den Bail-in von Aktionären und Gläubigern für rechtens erklärt. Die Betroffenen können sich einer finanziellen Beteiligung nicht mit dem Hinweis entziehen, sie seien in den ersten Jahren der Finanzkrise ja auch nicht zur Kasse gebeten worden. In dem konkreten Fall geht es um eine Klage von Kleinaktionären slowenischer Banken. EU-Kommissarin Margrethe Vestager stellte klar, dass das Urteil keinen Einfluss auf die aktuellen Verhandlungen mit der Regierung in Rom über Staatshilfen für italienische Banken habe.—– Bericht und Kommentar Seite 2