EU-Gericht nimmt Bank in die Pflicht
fed Frankfurt – Vor dem Hintergrund der hitzigen Kontroverse über Fremdwährungskredite, wie sie über Jahre hinweg in großer Zahl von mittel- und osteuropäischen Banken ausgereicht worden sind, hat der Europäische Gerichtshof einige generelle Feststellungen gemacht. Auf Anfrage eines rumänischen Gerichts unterstrichen die Luxemburger Richter, dass sie von Banken ein sehr hohes Maß an Aufklärung verlangen, wenn sie Kunden Kredite gewähren, die beispielsweise in Schweizer Franken getilgt werden müssen. “Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine Fremdwährung lautet, muss es dem Kreditnehmer Informationen zur Verfügung stellen, die ausreichen, um ihn in die Lage zu versetzen, eine umsichtige und besonnene Entscheidung zu treffen”, heißt es im Urteil des obersten EU-Gerichts.Die Bank, so wird argumentiert, müsse dem Kreditnehmer “alle relevanten Informationen übermitteln, die es diesem ermöglichen, die wirtschaftlichen Folgen einer Klausel für seine finanziellen Verpflichtungen einzuschätzen.” Dabei machen die Richter deutlich, wie umfänglich sie diese Auskunftspflicht verstehen. Sie schließe nicht nur Informationen über “die Möglichkeit einer Auf- oder Abwertung der Kreditwährung” ein, sondern auch über Folgen von Kursschwankungen und der Erhöhung des Zinssatzes der Kreditwährung auf die Ratenzahlungen. Die Entscheidung aus Luxemburg dürfte erhebliche Konsequenzen für anhängige Verfahren in mehreren EU-Staaten im Osten haben. Gerade in Polen, Ungarn und Rumänien hatten sich private Kreditnehmer in Schweizer Franken verschuldet.