EU-Gericht schmettert Klage gegen Finanzsteuer ab

Briten können aber zweiten Anlauf nehmen

EU-Gericht schmettert Klage gegen Finanzsteuer ab

fed/gbe Brüssel/Frankfurt – Großbritannien ist vor dem EU-Gerichtshof mit einer Klage gegen die Erlaubnis für elf EU-Staaten gescheitert, eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer einzuführen. Die elf können daher ihr Vorhaben vorantreiben, müssen aber damit rechnen, dass London nochmals vor Gericht zieht. “Das Vereinigte Königreich hat die Möglichkeit, erneut Klage einzulegen, sobald die Steuer beschlossen worden ist”, erläutert Asmus Mihm, Partner bei Allen & Overy. Es müsse nun abgewartet werden, “bis eine Richtlinie verabschiedet wird, gegen die geklagt werden kann”, meint Rolfjosef Hamacher, Rechtsanwalt bei Axis. Die Bundesregierung bekräftigte, es bleibe das Ziel, so bald wie möglich eine europäische Finanztransaktionssteuer einzuführen. Zuletzt hatte die Steuer in den Verhandlungen an Konturen gewonnen. So sollen zunächst nur Aktien und Derivate besteuert werden.Die Briten hatten argumentiert, dass ihnen Kosten entstünden, auch wenn sie nicht an der Steuer teilnehmen. Das Gericht antwortete auf diese Sorgen mit einem rechtstechnischen Hinweis. In dem Verfahren sei es ja nicht darum gegangen, Inhalte und Auswirkungen einer künftigen Steuer unter die Lupe zu nehmen. Daher wurde die Klage abgewiesen.—– Bericht und Interview Seite 3- Wertberichtigt Seite 8