EU handelt Zwischenlösung für Zinsswaps aus

Vereinbarung mit CFTC soll bis 2016 ausreichen

EU handelt Zwischenlösung für Zinsswaps aus

fed Brüssel – Die EU-Kommission ist zuversichtlich, dass die jüngste Absprache mit der US Commodity Futures Trading Commission (CFTC) eine praktikable Lösung ist, damit die Händler von Zinsswaps in den nächsten zwei Jahren nicht in Rechtskonflikte geraten. Die EU-Kommission hatte mit der US-Aufsichtsbehörde am Mittwochabend eine Übereinkunft erzielt (vgl. Börsen-Zeitung vom 13. Februar). Mit dieser Verabredung reagieren die Behörden auf die Forderung der G 20, strengere Anforderungen im Handel mit Terminprodukten zu stellen, dabei aber regulatorische Konflikte zu vermeiden. Genau die drohen aber im transatlantischen Derivategeschäft, weil die amerikanischen Vorgaben (Trading Obligation) und die europäischen Regeln (EU-Marktrichtlinie Mifid II) nicht synchronisiert sind.Für die in Mifid I eingeführten börsenähnlichen Handelsplattformen, die Multilateral Trading Facilities (MTF), sieht die aktuelle Vereinbarung nun unter bestimmten Bedingungen eine vorläufige Befreiung von der Anforderung vor, sich als Swap Execution Facility (SEF) registrieren zu lassen. Sofern die MTF bis Anfang März nachweisen, dass sie bestimmte Vorgaben in Sachen Transparenz vor und nach dem Handel, in Bezug auf großvolumige Order sowie beim nichtdiskriminierenden Zugang erfüllen, behandelt die US-Aufsicht die Swaphändler, die auf diesen Plattformen Geschäfte betreiben, so, als hätten sie die SEF-Auflagen erfüllt. “Das ist natürlich nur eine vorläufige Lösung”, erläutern EU-Beamte. Sie gelte zunächst vor allem für Zinsswaps, insbesondere in Verbindung mit Libor und Euribor, werde aber im Laufe der Zeit erweitert. 2016 soll die Übergangsregel dann ersetzt werden durch eine grundsätzliche Reform des Drittstaatenregimes, wobei dann auch Organized Trading Facilities (OTF) berücksichtigt werden sollen, die als neues Format durch Mifid II geschaffen werden.