EU-Kommissarin macht klare Ansage fürs Euro-Clearing
Klare Ansage fürs Euro-Clearing
EU-Kommissarin McGuinness bringt Nachschärfung der Regeln 2026 ins Gespräch
EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hat zwar gelobt, dass sich Rat und EU-Parlament auf neue EU-Regeln für das Euro-Clearing verständigt haben. Sie macht aber keinen Hehl daraus, dass sie diese Vorgaben für nicht streng genug hält und bereits über eine Nachschärfung in zwei Jahren nachdenkt.
fed Frankfurt
EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat den Akteuren am Derivatemarkt einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben. "Ich fordere die Industrie auf, ihr Exposure gegenüber systemrelevanten Zentralen Gegenparteien außerhalb der Europäischen Union aktiv zu verringern", betonte die Irin in einem Grußwort anlässlich des Derivatives Forum Frankfurt 2024, das von der Deutschen Börse und ihrer Terminmarkttochter Eurex ausgerichtet wurde. Sie drohte implizit damit, dass sich die EU-Kommission sonst für verschärfte Regeln einsetzen werde. Die EU-Kommissarin erinnerte daran, dass in der Novelle der Derivate-Verordnung (EMIR 3.0) eine Überprüfungsklausel eingebettet sei. 18 Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, also absehbar 2026, könne die EU-Kommission auf Grundlage einer Bestandsaufnahme entscheiden, ob sie weitere Anpassungen vorschlage.
Quantitative Mindestschwellen
McGuinness ließ in diesem Zusammenhang wenig Zweifel daran, dass sie ziemlich fest davon ausgehe, eine Nachschärfung werde erforderlich sein, beispielsweise in Form von quantitativen Mindestschwellen für den Anteil des Geschäfts, das Marktteilnehmer bei Clearinghäusern innerhalb der Europäischen Union verrechnen müssen.
In der Nacht zum 7. Februar hatten sich die europäischen Gesetzgeber auf eine Aktualisierung der Vorgaben für die Verrechnung Euro-denominierter Termingeschäfte geeinigt. Der Kompromiss sieht die Pflicht für Marktteilnehmer vor, ein "robustes aktives Konto" bei einer Zentralen Gegenpartei (Central Counter Party, CCP) innerhalb der EU zu unterhalten. Es muss "operative Elemente" enthalten, die sicherstellen sollen, bei Bedarf kurzfristig handeln zu können, und "Aktivitätselemente", die dokumentieren, dass das Konto effektiv genutzt wird. Das Verfahren, mit dem kalibriert wird, wie groß das Mindestvolumen der in der EU geclearten Transaktionen sein muss, ist komplex und orientiert sich am Gesamtumfang des Engagements und an den Laufzeiten der gehandelten Kontrakte.
Wunsch nach mehr Ambition
McGuinness unterstrich in ihrer Stellungnahme, die finale Version entspreche "nicht dem Grad der Ambition, die ich mir gewünscht habe". In Zukunft sollten mehr Fortschritte erreicht werden, lautete ihr Appell. Sie begründete den Nachdruck, mit dem sie sich bei dem Thema positioniert, mit Verweis auf die erheblichen Risiken für die Finanzstabilität, die entstünden, falls ein Clearinghaus in Schieflage geraten würde. Die EU-Institutionen wären in einem solchen Fall bei einem außerhalb der Europäischen Union beheimateten CCP "nicht mehr im Fahrersitz". Die weitreichenden Entscheidungen über Liquiditätsunterstützung, die dann gefällt werden müssten, würden ohne Mitsprache eines EU-Gremiums gefällt werden.
Die Irin kritisierte noch einmal scharf die zu starke Abhängigkeit des Markts vom London Clearing House. In Großbritannien wird die weit überwiegende Mehrheit der Euro-Derivate verrechnet. Die Eurex hat zwar vor sechs Jahren mit spezifischen Anreizen für Marktteilnehmer (Partnerschaftsprogramm) begonnen, Marktanteile nach Kontinentaleuropa zu ziehen. Mittlerweile entfallen 20% des Euro-Clearings auf die Deutsche-Börse-Tochter. Andererseits sind Marktkreisen zufolge vier von zehn Marktteilnehmern im Handel mit Euro-Produkten noch überhaupt nicht in Frankfurt angeschlossen. Das wird sich nun ändern, sobald EMIR 3.0 in Kraft tritt.