EU-Kommission billigt Regeln für Wertpapiervertrieb

Börsen-Zeitung, 9.4.2016 jsc Frankfurt - Die EU-Kommission hat das erste Regelpaket der Finanzmarktrichtlinie Mifid II gebilligt. Der delegierte Rechtsakt sieht wie erwartet unter anderem vor, dass Provisionen im Fondsvertrieb eine...

EU-Kommission billigt Regeln für Wertpapiervertrieb

jsc Frankfurt – Die EU-Kommission hat das erste Regelpaket der Finanzmarktrichtlinie Mifid II gebilligt. Der delegierte Rechtsakt sieht wie erwartet unter anderem vor, dass Provisionen im Fondsvertrieb eine Qualitätsverbesserung für den Anleger ermöglichen sollen, etwa das Angebot einer breiten Produktpalette, eine wiederholte Überprüfung des Portfolios oder den Einsatz weiterer Instrumente. Ebenfalls wurde nun genauer geregelt, wie Assetmanager Kosten für Research zuordnen müssen.Die Regeln müssen noch die Zustimmung von Rat und Parlament erhalten. Nach dem ersten Paket sollen in Kürze zwei weitere delegierte Verordnungen und etliche regulatorische technische Standards folgen. Mifid II und die zugehörige Verordnung Mifir sollen etwa die Handelstransparenz stärken, die Marktinfrastruktur reformieren und den Hochfrequenzhandel begrenzen. Greifen soll Mifid II nach einer Verschiebung um ein Jahr ab Anfang 2018. Ein entsprechendes Votum gab das EU-Parlament am Donnerstag ab.