EU-Kommission signalisiert Offenheit für Korrekturen an Basel III
FOKUS: Kapitalanforderungen
EU-Kommission signalisiert Offenheit für Korrekturen an Basel III
Die EU-Kommission macht deutlich, dass für sie auch in der Bankenregulierung das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit an Bedeutung gewonnen hat. Um auf offensichtliche Nachteile der Banken in der europäischen Union Europa im internationalen Wettbewerb zu reagieren, sind regulatorische Anpassungen nicht mehr tabu.
Von Detlef Fechtner, Brüssel
Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist aktuell das zentrale Ziel, dem sich die EU-Kommission verschrieben hat. Das soll auch für die Bankenregulierung gelten. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission vor zwei Wochen eine Konsultation gestartet, die sich mit einem Kernstück der Bankenregulierung beschäftigt: die Umsetzung der international verabredeten Kapital- und Liquiditätsanforderungen (Basel III).
Konkret geht es um einen besonders umstrittenen Teil des Basel-Pakets, nämlich die „grundlegende Überarbeitung des Handelsbuchs", besser bekannt unter ihrem englischen Titel „Fundamental Review of the Trading Book“, kurz FRTB. Hinter diesem Kürzel verstecken sich mehrere Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, mit dem neue marktrisikobezogene Kapitalanforderungen eingeführt werden sollen. FRTB sieht eine striktere Trennung von Positionen zwischen Handels- und Anlagebuch vor sowie einen neuen Standardansatz für Marktpreisrisiken und aktualisierte Vorgaben für die Nutzung interner Modelle. Damit sind aus Bankensicht sowohl höherer Aufwand als auch unter Umständen strengere Kapitalanforderungen verbunden.
Nachteile im internationalen Wettbewerb
In ihrer jetzt gestarteten Konsultation geht die EU-Kommission ausdrücklich auf die Sorge der Banken ein, dass ihnen im Wettbewerb mit Instituten aus den USA, Großbritannien oder anderen Teilen der Welt Nachteile drohen. In den USA und im Vereinigten Königreich herrsche nach wie vor große Unsicherheit hinsichtlich der Umsetzung der endgültigen Basel-III-Standards, sowohl was den Zeitplan als auch was den Inhalt betreffe, erläutert die EU-Kommission ihre Beweggründe für die Befragung der Interessensvertreter, die bis 22. April laufen wird. „Dies wirft bei international tätigen Banken erhebliche Bedenken hinsichtlich gleicher Wettbewerbsbedingungen auf, insbesondere im Bereich des Marktrisikos.“ Die EU-Kommission fügt sogar ausdrücklich den Hinweis an, dass „der Wettbewerb zwischen international tätigen Banken in diesem Bereich sehr intensiv ist, da Marktaktivitäten problemlos über verschiedene Rechtsordnungen hinweg durchgeführt werden können.“
Nachdem die Übersetzung neuer Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko in EU-Recht bereits im Jahr 2024 um ein Jahr verschoben worden sind, dokumentiert die die EU-Kommission mit dieser gezielten Konsultation ihre Bereitschaft zu regulatorischen Anpassungen in Form eines delegierten Rechtsakts – und zwar bis Juni 2025. Denn die vorigen Herbst beschlossene Verschiebung des Inkrafttretens der Regeln in der EU um ein Jahr hat das Problem noch nicht gelöst. „Die jüngsten Entwicklungen in den USA und im Vereinigten Königreich deuten auf weitere Verzögerungen bei der Umsetzung der Basler Standards in diesen Ländern hin“, erläutert die EU-Kommission. Das provoziere die Frage, wie die EU auf diese weiteren Verzögerungen reagieren solle.
Drei Optionen zur Wahl
Die EU-Behörde stellt in ihrer Konsultation drei Optionen zur Auswahl – und bittet die Marktteilnehmer, ihre Präferenz zu erklären.
Die erste Option besteht darin, auf Anpassungen zu verzichten. Dann würden die Kapitalanforderungen für das Marktrisiko ab Januar 2026 gelten.
Option zwei sieht eine Verschiebung um ein weiteres Jahr, also bis Anfang 2027, vor. In diesem Falle bestünde weiterhin die Möglichkeit, im Laufe von 2026 inhaltliche Korrekturen vorzunehmen, falls diese nötig erachtet würden, um ein level playing field herzustellen.
Option Nummer drei schließlich ist, schon jetzt substanzielle, auf drei Jahre beschränkte Änderungen vorzunehmen – und zwar an den Stellen, an denen Briten und Amerikaner oder andere Regionen schon angedeutet haben, dass sie vom Basel-Accord abweichen werden. Ein Beispiel ist die Einführung von Erleichterungen für Risikofaktoren aus Neuemissionen im Zuge des alternativen internen Ansatzes.
Den Interessensgruppen wird zudem offensiv angeboten, kombinierte Vorschläge zu machen, also über das hinauszugehen, was die EU-Kommission in der Konsultation zur Diskussion stellt.